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Normale Version: Griechische Identitätskarte als deutscher
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Ich denke mal das Du dazu die griechische Staatsbürgerschaft benötigen wirst bzw. eine griechisch-deutsche Doppelstaatsbürgerschaft.
ID und Reisepass werden meines Wissens nach nur an die jeweiligen Staatsbürger ausgegeben.

Für was bräuchtest Du denn eine griechische ID? Kannst doch mit dem deutschen Personalausweis hier alles machen bzw. bekommen.
Also ehrlich gesagt kann ich mir das nicht vorstellen das jemand auf einem deutschem Ausweisdokument eine andere Staatsbürgerschaft eingetragen bekommt als die Deutsche. Das ist doch Sinn und Zweck mich mit einem solchen Dokument als Deutscher aus zu weisen und nicht als Ukrainer oder Türke.

In der Regel ist es ja auch so das man, zumindest in Deutschland automatisch die alte Staatsbürgerschaft bei Annahme der Deutschen verliert.

Ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber das wäre für mich gegen jede Logik.

SG
Franky
Nee, also ich glaube auch nicht, das soetwas hier geht! Davon abgesehen, kann ich mir auch ehrlich gesagt kaum vorstellen, das auf nem deutschen perso ne andere Staatsbuergerschaft steht! Ein Tuerke z.B bekommt meines wissens nach nur einen deutschen Perso, wenn er beispielsweise in die BRD eingebuerget wurde!
Davon abgesehen, ist es gar nicht vorgesehen, das man als deutscher im Ausland lebender einen Perso hat (auch wenn das trotzdem viele haben...), sondern nur einen Reisepass!
Wenn man im Ausland lebt ist schliesslich nur die Botschaft fuer einen zustaendig und Botschaften stellen eben nur Reisepaesse aus! In einem deutschen Perso muss auch eine deutsche Wohnanschrift eingetragen sein!

LG aus Chalkide

Jenny
moinsen Smile

meinst du vielleicht die green card hier? und soviel ich weiss bekommt man durchaus auch ohne deutschen wohnsitz einen perso, da steht dann lebt im ausland oder so. da meiner abgelaufen ist muss ich mich gelegentlich mit dem problem auseinandersetzen ich werde hier dann davon berichten.

schoene woche vom berg gewuenscht,
ulli
Erst mal ein gutes neues Jahr für euch alle.

Deutsche Bekannte von uns leben mit ständigem Wohnsitz in Frankreich. Die besitzen den deutschen Reisepass als deutsche Staatsbürger.
Als Bewohner Frankreichs haben Sie eine Residentenkarte, die bei Reisen wie ein Personalausweis benutzt werden kann. Darin sind ihre Meldedaten enthalten.

Einen deutschen Personalausweis bekommen sie nicht, da sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben.
Von Leuten die dauerhaft in Portugal leben, habe ich auch ein ähnliches Verfahren gehört.

Ob in Griechenland auch so Verfahren wird weiß ich nicht, aber ich könnte mir vorstellen, dass es EU - weit so geregelt ist.

Sabine
alpmann schrieb:Ich bezweifle daher, dass z.b. ein Inhaber der Carte de résident nur mit diesem Ausweis in einen Flieger ins nichtfranzösische Ausland steigen kann.
Zumindest auf Flügen von Köln nach Griechenland reichte es schon mehrmals aus.
Dort wo man einen Reisepass braucht, geht es natürlich nicht.

Sabine
sabinesteiner schrieb:...Einen deutschen Personalausweis bekommen sie nicht, da sie in Deutschland keinen Wohnsitz haben.
...
Sabine
Als Deutscher hat man immer einen Anspruch auf einen deutschen Personalausweis, auch wenn man keinen Wohnsitz in D hat. Dazu habe ich das Folgende gefunden:

' schrieb:****
Personalausweis ohne Wohnsitz in Deutschland? - Ja, es geht!

Es gibt auf diversen WWW-Seiten (nach wie vor auch auf einigen Seiten von deutschen Behörden) eine Falschinformation, und zwar dass Bedingung für den Erhalt eines deutschen Personalausweises neben der deutschen Staatsbürgerschaft auch ein Wohnsitz in Deutschland sei.

Das ist nicht richtig.

Wie mir vom Bundesministerium des Innern bestätigt wurde, ist vielmehr korrekt:

* Auch ohne Wohnsitz in Deutschland kann man einen Personalausweis erhalten.
* Beantragen muss man ihn allerdings bei einer Behörde in Deutschland; bei deutschen Botschaften oder Konsulaten ist in der Tat nur die Beantragung eines Reisepasses möglich. (Dies ändert sich ab 1. November 2010, s.u.)
* Hat man keinen Wohnsitz in Deutschland, kann der Personalausweis bei jeder beliebigen Einwohnermeldebehörde beantragt werden. Man muss also nicht unbedingt zur Behörde am letzten Wohnort in Deutschland oder zu einer grenznahen Behörde.
* Die Beantragung muss durch persönliche Vorsprache erfolgen. Das Abholen des Ausweises kann man allerdings mit Vollmacht delegieren.

Da diese Erkenntnis noch nicht in alle Amtsstuben vorgedrungen ist bzw. sich manche Behörden mit dubiosen Ausreden ("Sicherheitsrisiko") weigern, einen Personalausweis für Auslandsdeutsche auszustellen, empfehle ich folgendes Vorgehen:

* Bei der Behörde, zu der man vorhat hinzugehen, vorher anrufen und den Sachverhalt schildern. Falls die Behörde meint, das ginge so nicht, kann man versuchen, mit ihr zu diskutieren - auf jeden Fall erspart man sich einen vergeblichen Besuch. Hilfreich kann auch sein, das entsprechende Gesetz zu zitieren, z.B. Landespersonalausweisgesetz Berlin, Paragraphen 1(4) und 3(3) (Google hilft).
* Das Bundesinnenministerium vertritt mittlerweile leider den Standpunkt, dass Ausstellung der Personalausweise Ländersache sei und insofern ein Bundesland sich weigern könne, Auslandsdeutschen einen Personalausweis auszustellen. Sollte sich also die anvisierte Behörde stur stellen, ist der schnellste Weg wohl, es bei einer anderen Behörde zu versuchen.
* Hinsichtlich der Eintragung des Wohnortes scheint die "offizielle Richtlinie" zu sein, dass weder ausländische Wohnorte eingetragen noch geändert werden, sondern lediglich der Vermerk "Ohne Wohnsitz im Inland" bzw. "Wohnsitz im Ausland" eingetragen wird. In meinem Personalausweis wurde zwar mein Wohnsitz "Zürich" eingetragen, dies mag aber daran gelegen haben, dass die freundliche Dame in Waldshut zum ersten Mal einen solchen Fall bearbeitete und einfach meine Anschrift ins System eingegeben hat. Summa summarum sollte man auf jeden Fall eine amtliche Bestätigung über den derzeitigen Wohnsitz zur Behörde mitnehmen.
****
Soweit zur rechtlichen Situation in D. Wie es in GR ist, weiß ich noch nicht. Werde es aber für mich im April klären, wenn wir für immer in GR sind und dann meine Erfahrungen posten.

Grüße aus dem verschneiten Nürnberg

Jürgen
Also, eine solche Residentenkarte wie in Frankreich gibt es in GR nicht, ich habe eine solche griechische, aber die sagt nur, dass ich EU-Buerger in GR lebend bin, mehr nicht. Ich kann mir schwer vorstellen, dass ich damit fliegen duerfte Wink

*wink*
Carmen
<<Als Deutscher hat man immer einen Anspruch auf einen deutschen Personalausweis, auch wenn man keinen Wohnsitz in D hat. >>

Danke für den Tip! Ich habe den Perso letzten Monat ohne Probleme im DLZ in Düsseldorf beantragt.
Irene schrieb:<<Als Deutscher hat man immer einen Anspruch auf einen deutschen Personalausweis, auch wenn man keinen Wohnsitz in D hat. >>

Danke für den Tip! Ich habe den Perso letzten Monat ohne Probleme im DLZ in Düsseldorf beantragt.
Nanu? Mein Perso wurde ungueltig gemacht, als ich mich abmeldete, denn er bescheinigt ja eine polizeiliche Meldung/Wohnsitz in Deutschland... fuer Auslandsdeutsche gibt's doch eigentlich nur den Reisepass?
Kobold hat ausführlich dazu geschrieben.
Als Wohnsitz wurde "ohne Wohnsitz im Inland" eingetragen.
Hm, na, dann mach ich das nach dem 1.11.10 auch, klingt ja so, als koennen man dann eine Perso ueber das Konsulat beantragen? So ein Kaertchen ist ja sicherlich billiger in der Ausstellung und auf jeden Fall bequemer mit sich zu fuehren als der dicke, grosse Reisepass :-)

Was gaebe es noch fuer Vorteile, als Auslanadsdeutscher einen Personalausweis zu haben?
Carmen schrieb:Hm, na, dann mach ich das nach dem 1.11.10 auch, klingt ja so, als koennen man dann eine Perso ueber das Konsulat beantragen? So ein Kaertchen ist ja sicherlich billiger in der Ausstellung und auf jeden Fall bequemer mit sich zu fuehren als der dicke, grosse Reisepass :-)

Was gaebe es noch fuer Vorteile, als Auslanadsdeutscher einen Personalausweis zu haben?
Habt Ihr das auch bekommen? Perso gibt es also erst ab 2013 bei der Botschaft.



Nach derzeit geltender Rechtslage ist das Auswärtige Amt mit seinen Auslandsvertretungen gegenwärtig keine Personalausweisbehörde. Bürgerinnen und Bürger ohne Wohnsitz im Inland können bei der für sie zuständigen Botschaft oder dem für sie zuständigen Konsulat einen Reisepass beantragen,
Sie können von diesen aber keinen Personalausweis erhalten.
Da das Personalausweisrecht derzeit noch in der Zuständigkeit der einzelnen Bundesländer liegt, können Personalausweise nur von den Personalausweisbehörden im Inland ausgestellt werden. Diese
sind aber schon jetzt befugt, jedoch nicht gesetzlich verpflichtet, auch für im Ausland lebende Bürgerinnen und Bürger, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben, Personalausweise auszustellen.

Künftig wird das neue Personalausweisgesetz (Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis) erhebliche Verbesserungen und Erleichterungen für Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz im Ausland mit sich bringen:
• Ab dem 1. November 2010 sind alle Personalausweisbehörden im Inland gesetzlich verpflichtet, deutschen Bürgerinnen und Bürgern auch ohne Wohnsitz im Inland Personalausweise auszustellen.
• Ab dem 1. Januar 2013 werden die deutschen Auslandsvertretungen Personalausweisbehörden.
Bürgerinnen und Bürger können dann in Botschaften und Konsulaten rund um die Welt Personalausweise erhalten.

Mit freundlichen Grüßen,
Konsularreferat
Deutsche Botschaft Athen
danke fuer den beitrag,war sehr interessant,habe nur noch einen deut. reisepass mit angegebenen wohnort vartholomio.gr
wenn der ablaeuft hole ich mir auch wieder einen personalausweis.gruss biggi