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Normale Version: Krankenversichert in Griechenland (IKA), Behandlung in Deutschland?
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Hallo!

Der Titel sagt eigentlich schon alles.
Geht das?
Gruss

Frank

tenedos

Hallo,
Es gibt ein Abkommen mit der AOK. Laß dir von der IKA die Europäische Krankenversicherungskarte ausstellen, dann ist auch eine Behandlung in Deutschland möglich. Es ist aber begrenzt auf Notfall oder akut aufgetretene Erkrankungen.
Man kann natürlich keine Vorsorgeuntersuchungen machen lassen, die müssen in dem Land gemacht werden wo die Versicherung besteht.
Schönen Gruß
Bevor man dann nach Deutschland reist, muß man sich bei der IKA melden. Dort bekommt man dann eine Art Versicherungskärtchen. Ich war auch ein paar Jahre bei der IKA versichert, weiß aber bis heute nicht wie das in Deutschland dann genau gehandelt wird.
Ich wollte einmal während der Schwangerschaft mich in Deutschland untersuchen lassen, da hieß es, daß´ich Vorkasse leisten müsse und das Geld dann bei der griechischen IKA wieder einholen könne. Ob das nun rechtmäßig war oder die Arzthelferin einfach keine Erfahrungen mit Auslandsversicherungen hatte, das weiß ich nicht.

tenedos

Die Europäische Versicherungskarte wird ausgestellt für bis max. 6 Monate. Und, (das hört sich jetzt blöd an) eine Schwangerschaft ist ja keine akut aufgetretene Krankheit, insofern hat sich die Arzthelferin richtig verhalten. Nur bei einer Komplikation wäre die Behandlung kostenfrei gewesen. Bei mir passierte das gleiche in Griechenland, ich brauchte ein Gesundheitszeugnis, das mußte ich bezahlen aber als mir beim Flexen ein Metallspan in das Auge geriet, brauchte ich nur die Karte vorlegen. Allerdings mußte ich ins IKA-Ärztezentrum.
Also ich habe die Versicherungskarte schon einige Male, jedes Mal OHNE jegliche Probleme angewendet. Du musst bei Deiner IKA Stelle diese Karte anfordern, Bearbeitung hat bei uns jeweils ca. eine Woche gedauert, und die Karte wurde per Einschreiben nach Hause geschickt. Vorlegen musste man jeweils die Enzima des vergangenen Jahres oder den Sticker in Deinem Krankenkassenbuechlein, der ja jeweils bis zum Ende Februar des naechsten Jahres gueltig ist. Daher gilt auch die Karte fuer jeweils ein Jahr. Sprich wir sind jedes Mal im Februar/Maerz zur IKA gegangen.
In D beim Arzt musste man dann 'nen Zeuttel mit Namen, Anschrift etc ausfuellen und sein Abreisedatum angeben und unterschreiben, dass man nicht wegen der Behandlung nach D gekommen ist (+ EUR 10 Praxisgebuehr). Ich musste ein paar Mal zum Hausarzt, ein Mal zum Gyn. wegen Rueckenschmerzen in Schwangerschaft, Kostas zum Zahnarzt und Nefeli zum Kinderarzt+ Kinderhautarzt. Nur beim letzteren gab's Verwirrung, weil die Sprechstundenhilfe noch nie Jemanden mit dieser Karte hatte. Ich hab ihr dann gesagt was sie machen muss. Sie hatte benoetigte Zettel nicht parat, hatte die aber per Fax sofort angefordert.
Verwirrung gab's manchmal bzgl. der Abrechnung ueber die deutsche KK. Mein Hausarzt hat das immer automatisch ueber AOK laufen lassen. Gyn. fragte mich ueber welche Kasse das laufen soll. Ich gab BARMER an, da ich da frueher versichert war.
Die deutsche KK rechnet dann mit IKA hab. Das wiederum klappt immer super. Haben noch nie was gehoert, weder von IKA noch D oder sonst wem. Scheint also zu klappen.

Gruss
Esther
tenedos schrieb:Die Europäische Versicherungskarte wird ausgestellt für bis max. 6 Monate. Und, (das hört sich jetzt blöd an) eine Schwangerschaft ist ja keine akut aufgetretene Krankheit, insofern hat sich die Arzthelferin richtig verhalten. Nur bei einer Komplikation wäre die Behandlung kostenfrei gewesen. Bei mir passierte das gleiche in Griechenland, ich brauchte ein Gesundheitszeugnis, das mußte ich bezahlen aber als mir beim Flexen ein Metallspan in das Auge geriet, brauchte ich nur die Karte vorlegen. Allerdings mußte ich ins IKA-Ärztezentrum.
Gott sei Dank ist Schwangerschaft keine Krankheit, sonst wäre ich ja jetzt zum 2. mal krank :-D
Nein, im Ernst, es ging damals um Komplikationen, um Schmerzen während meines Aufenthaltes in Deutschland.

@estherako:
Danke für die Infos, das hat endlich mal weitergeholfen. Diese Angaben konnte mir nochnicht mal die hiessige IKA geben. Heute bin ich bei der Tewe versichert, aber auch dort bekommt man für den Auslandsaufenthalt solch ein Kärtchen und der Ablauf wird ähnlich sein.

Kennt sich da jemand genauer aus, wie das mit der Tewe läuft?
Wie schaut es mit der TEBE aus? Arbeiten die auch mit der AOK zusammen? Die EU-Versicherungskarte habe ich sofort bekommen ohne wartezeit! habe aber natuerlich nicht gefragt, wie die bearbeitung dann ablaeuft! darum..???
estherako schrieb:Also ich habe die Versicherungskarte schon einige Male, jedes Mal OHNE jegliche Probleme angewendet. Du musst bei Deiner IKA Stelle diese Karte anfordern, Bearbeitung hat bei uns jeweils ca. eine Woche gedauert, und die Karte wurde per Einschreiben nach Hause geschickt. Vorlegen musste man jeweils die Enzima des vergangenen Jahres oder den Sticker in Deinem Krankenkassenbuechlein, der ja jeweils bis zum Ende Februar des naechsten Jahres gueltig ist. Daher gilt auch die Karte fuer jeweils ein Jahr. Sprich wir sind jedes Mal im Februar/Maerz zur IKA gegangen.
In D beim Arzt musste man dann 'nen Zeuttel mit Namen, Anschrift etc ausfuellen und sein Abreisedatum angeben und unterschreiben, dass man nicht wegen der Behandlung nach D gekommen ist (+ EUR 10 Praxisgebuehr). Ich musste ein paar Mal zum Hausarzt, ein Mal zum Gyn. wegen Rueckenschmerzen in Schwangerschaft, Kostas zum Zahnarzt und Nefeli zum Kinderarzt+ Kinderhautarzt. Nur beim letzteren gab's Verwirrung, weil die Sprechstundenhilfe noch nie Jemanden mit dieser Karte hatte. Ich hab ihr dann gesagt was sie machen muss. Sie hatte benoetigte Zettel nicht parat, hatte die aber per Fax sofort angefordert.
Verwirrung gab's manchmal bzgl. der Abrechnung ueber die deutsche KK. Mein Hausarzt hat das immer automatisch ueber AOK laufen lassen. Gyn. fragte mich ueber welche Kasse das laufen soll. Ich gab BARMER an, da ich da frueher versichert war.
Die deutsche KK rechnet dann mit IKA hab. Das wiederum klappt immer super. Haben noch nie was gehoert, weder von IKA noch D oder sonst wem. Scheint also zu klappen.

Gruss
Esther
Schön zu lesen, und ihr habt nie vorkasse leisten müssen? ich wollt mal in de zum zahnarzt, aber der wollte trotz karte vorkasse. war mir dann zu riskant und ich habs gelassen.

Gruss
Siggi
Kann es sein weil man bei der TEWE keine Zahnarztbehandlung erstattet bekommt?
Regelung bzgl. europ. Sozialver.-Abkommen incl. Merkblatt kann man abrufen unter:

www.kbv.de/rechtsquellen/1526.html oder
www.kbv.de/pdf/abrechnung/merkblatt.pdf

Das Procedere in D, das vor allem in ländl. Praxen oder Gegenden mit wenig Tourismus oft nicht bekannt ist, geht folgendermaßen:

1. Pat. legt vor: europ. Krankenvers.-Karte (EHIC) + Identitätsnachweis (Personalausweis/Pass) und erklärt auf dem Formular "Muster 81" nicht zum Zweck der Behandlung eingereist zu sein.

2. Praxis füllt Formulat "Muster 80" aus, kassiert 10,-- € Praxisgebühr und rechnet mit der vom Pat. gewählten deutschen GKV ab.

Manche Praxen verlangen immer noch Vorkasse, um den bürokratischen Aufwand zu umgehen, was eigentlich nicht sein dürfte.

Ich arbeite sei über 30 Jahren als Arzthelferin und hasse diesen Schreibkram auch.
Darum seid geduldig mit den "Empfangsdamen" in deutschen Praxen, aber pocht auf Euer gutes Recht.
Oft reicht der Hinweis:" Kennen Sie Muster 80 + 81 des EU-Abkommens nicht?" und schon flutscht es.

LG Eli