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Normale Version: es wird ernst
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seit donnerstagmorgen bin ich ja nun wieder in deutschland um alles für einen längeren aufenthalt in griechenland zu erledigen und damit auch einiges zu kündigen und aufzulösen.

beim arbeitsamt habe ich gestern noch einmal ALG I beantragt, da es mir vom 1.9. - 20.9. zusteht. der größte brocken unter meinen terminen lief auch ungewohnt komplikationslos ab.

dann habe ich heute mein auto verkauft - für 150.- € mehr als ich erwartet hätte. die bestättigung für den nachsendeantrag kam heute, ebenso die für die abmeldung des telefons.

so langsam wird es ernst, jeden tag schliesse ich einen kleinen teil hier in deutschland ab und lasse ihn zurück oder packe ihn ein um mit mir auf die reise zu gehen.

ich denke den rest werde ich auch noch unter dach und fach bekommen, wobei die auflösung der wohung und das finden einer lagerungsmöglichkeit für meine möbel und umzugskartons noch mal ordentlich viel arbeit werden wird.

liebe grüsse aus dem grauen regnerischen schwarzwald
susi
kleine korrektur
das "Δεν φοβοὺμαι τὶποτα." hat einen rechtschreibbug. Sollte heissen "φοβάμαι"

[Bild: h_kleio5.jpg]
bernardos schrieb:kleine korrektur
das "Δεν φοβοὺμαι τὶποτα." hat einen rechtschreibbug. Sollte heissen "φοβάμαι"

http://www.greekhotel.com/greekislands/c...kleio5.jpg
höhö, war ein fehler von wikipedia Wink

wo hast du dieses sagenhaft schöne bild her?

danke

susi
nein, ist kein bug, beide formen sind richtig Wink
wieder was gelernt, aber ganz ehrlich mir geht fowame leichter über die lippen als fowoume

danke für den hinweis!

susi
"fowame" ist auch verbreiteter, aber deshalb ist fowoume nicht falsch.... so'ne Sachen gibt es gar nicht wenige.
ach ist doch ähnlich mit milao, mila oder agapo, agapao, was habe ich schon wörterbücher gewälzt wegen zweier gleichberechtigter versionen eines wortes!

susi
wobei αγαπώ/αγαπάω nicht nur diese Falle stellt, gleich richtig sind auch die 1. Person Plural: αγαπάμε / αγαπούμε und die 3.: αγαπάν(εWink/ αγαπούν(εWink...
Carmen schrieb:wobei αγαπώ/αγαπάω nicht nur diese Falle stellt, gleich richtig sind auch die 1. Person Plural: αγαπάμε / αγαπούμε und die 3.: αγαπάν(εWink/ αγαπούν(εWink...
[Bild: icon_eek.gif]

[Bild: icon_eek.gif]

[Bild: icon_eek.gif]

kann mir mal jemand sagen warum ich mit meinen 42 jahren noch auf die idee gekommen bin eine weitere fremdsprache zu lernen Wink - und dann auch noch griechisch (allerdings war mein sohn heute mittag ziemlich fasziniert, als ich ihm ein paar sachen übersetzen konnte)

susi
ich mach jetzt mal kein neues thema auf, aber ich hab mal eine frage an die, die schon in griechenland leben.

WAS sollte ich jetzt auf gar keinen fall zu erledigen vergessen bevor ich aus deutschland wieder weggehe?

wie sieht es aus mit der abmeldung beim bürgermeisteramt? ohne neuen wohnsitz geht das glaube ich gar net, oder und in GR bin ich ja noch nicht angemeldet?

gibt es irgendwelche papiere, die ich noch dringend brauche?

habt ihr sowas wie eine to do-liste für mich?

die ganze zeit habe ich das gefühl ich vergesse was, und vor ende dezember werde ich kaum mehr nach D kommen

susi
Anmeldung in GR geht nicht, weil kein Melderegister. Insofern kannst Du Dich einfach in D abmelden, wenn Du denn unbedingt willst.

Papiere, die man dirngend braucht, sind dieselben, die man auch in D dringend braucht, je nach Lebensfuehrung. Also zB Geburtsurkunde, Heirats-/Scheidungsurkunde. Oder Abiturzeugnis. Du kannst aber alles auch in GR uebersetzen und beglaubigen lassen.

Steuernummer etc. hast Du ja sicherlich in GR, oder?

Das wichtigste ist sicherlich die Unterkunft, bist Du dahingehend in trockenen Tuechern?
Carmen schrieb:Das wichtigste ist sicherlich die Unterkunft, bist Du dahingehend in trockenen Tuechern?
in SEHR trockenen tüchern, gekoppelt mit meinem job bei einem deutsch-griechischen ehepaar ist ein kleines aber feines häuschen in deren garten Smile - also auf gut deutsch verpflegung und unterkunft ist gewährleistet, ebenso wie IKA anmeldung. steuernummer muss ich besorgen sobald ich wieder in peania bin, dafür hatte ich vor dem abflug keine zeit mehr, ich arbeite ja auch noch nicht.

abmelden muss ich mich in D auf alle fälle, denn ich habe ja keine wohnung mehr hier!

danke

liebe grüsse
susi
Abmelden würde ich mich auf gar keinen Fall in Deutschland - und wenn es nur ein Briefkasten bei Verwandten oder Freunden ist, den Du als deutsche Adresse behältst, oder den Lagerort Deiner Möbel...
Chania schrieb:Abmelden würde ich mich auf gar keinen Fall in Deutschland - und wenn es nur ein Briefkasten bei Verwandten oder Freunden ist, den Du als deutsche Adresse behältst, oder den Lagerort Deiner Möbel...
das ist eine gute idee - in die richtung hatte ich noch nicht gedacht!

vielen dank für den tipp! ich werde meine älteste tochter fragen, die bisher meine wohnung immer betreut hatte, nach der post geschaut, die kehrwoche gemacht hat, wenn ich in GR war, ob es für sie ok wäre.

susi
Chania schrieb:Abmelden würde ich mich auf gar keinen Fall in Deutschland - und wenn es nur ein Briefkasten bei Verwandten oder Freunden ist, den Du als deutsche Adresse behältst, oder den Lagerort Deiner Möbel...
Warum sollte es so wichtig sein, in D weiterhin angemeldet zu sein? Wenn man wieder zurück will oder muß, meldet man sich einfach wieder an. Und für alle Angelegenheiten, für die man einen Wohnsitz in D braucht, nützt die "Briefkastenadresse" im Extremfall nichts, weil man damit gegen das Meldegesetz verstößt (Wohnsitz kann nur dort angemeldet sein, wo man sich mindestens 185 Tage des Jahres aufhält). Ich frage, weil bei uns die Übersiedlung auch demnächst ansteht und wir uns darüber auch schon Gedanken gemacht haben.

Gruß Jürgen
Man kann durchaus einen zweiten Wohnsitz behalten, nur fuer den ersten muss man sich in D aufhalten.
Carmen schrieb:Man kann durchaus einen zweiten Wohnsitz behalten, nur fuer den ersten muss man sich in D aufhalten.
klar ABER dann brauche ich auch eine adresse auf die ich mich anmelden kann - wie gesagt, ich werde meine tochter fragen, ob das möglich ist

allerdings kasiert die gemeinde in der sie und ich noch wohnen eine nicht zu verachtende zweitwohnsitzsteuer!

susi
Jürgen, bist du dir sicher mit den 185 Tagen? Oder ist das nur steuerrechtlich relevant?
Ich habe vor einigen Monaten mal das Internet hoch- und runter gesucht, was man für Bedingungen erfüllen muss, um einen ersten Wohnsitz in D zu haben und habe NICHTS gefunden. Ich lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen, wenn mir jemand sagen kann, wo das steht Wink

Gruß von Naxos
Regine
Reginax schrieb:Jürgen, bist du dir sicher mit den 185 Tagen? Oder ist das nur steuerrechtlich relevant?
Ich habe vor einigen Monaten mal das Internet hoch- und runter gesucht, was man für Bedingungen erfüllen muss, um einen ersten Wohnsitz in D zu haben und habe NICHTS gefunden. Ich lass mich gerne vom Gegenteil überzeugen, wenn mir jemand sagen kann, wo das steht Wink
Es geht *nicht* um 185 Tage und es geht auch *nicht* um Erst- oder Zweitwohnsitz.
Wenn Du in GR lebst, kannst Du in D einen Wohnsitz anmelden, Egal wieviele Tage Du dort zu verbringen gedenkst. Das ist dann ein *Wohnsitz*, kein Erst- oder Zweitwohnsitz.
Erst- und Zweitwohnsitze gibt es nur innerhalb Deutschlands!

(Es ist im Gegenteil sogar so, dass Du Dich in D anmelden *musst*, wenn Du nicht nur voreuebergehend dort bist. Niemand fragt dann, ob Du fuer 185 Tage bleiben moechtest oder nur fuer 90.)

Diese Unterscheidung ist nur steuerrechtlich relevant. Wenn Du nachweisen kannst, dass Dein Lebensmittelpunkt in GR ist, wirst Du dort auch versteuert.
Das einzige, was also passieren kann ist, dass das deutsche Finanzamt genau das erklaert haben moechte.
Das ist das Problem mit dem deutschen Pass: Es kann Dir passieren, dass, wenn Du einen deutschen Wohnsitz hast, das dortige FA eben wissen moechte, warum Du dort keine Steuern zahlst.
Haengt aber auch von Deiner Taetigkeit ab.
Der Lebensmittelpunkt laesst sich ueber verschiedene Faktoren bestimmen: Wo wohnt der Partner, wo ist Deine Hauptbeschaeftigung, wo besitzt Du ein Haus und einiges mehr.
Erst, wenn anhand dieser Faktoren nicht zu bestimmen ist, wo Du nun schwerpunktmaessig lebst wird die 185-Tage-Regel herangezogen! Und eben auch nur fuer die Steuer.

Ansonsten vergiss die Zahl. Wenn Du unbedingt einen Wohnsitz in D willst, dann melde Dir einen an. Ich weiss nicht wozu das gut sein soll, aber bitte. Smile

Alternativ dazu kannst Du Dir aber auch eine deutsche Korrespondenzadresse einrichten, die alleine keinen Wohnsitz begruendet. In vielen Faellen reicht das aus.
ohhhhhhhhhhh, diese information hilft mir auch weiter!!!

WIE kann ich eine deutsche korrespondenzadresse einrichten?

susi
Indem Du irgendjemandem sagst, er solle sich nicht wundern, wenn er Post fuer Dich bekommt Smile
Im Ernst: Das ist kein formeller Vorgang.

Du musst aber diejenigen, denen Du diese Adresse gibst, darauf hinweisen, dass Du dort nicht gemeldet bist!
Und Du musst natuerlich die Post weitergeleitet bekommen Smile
efcharisto para poly!

werd ich machen, meine tochter hat diesen job schon im sommer übernommen, als ich auf paros meine brötchen verdient habe

susi
Einer der Gründe, eine deutsche Meldeadresse, z. B. bei der Tochter, beizubehalten, wäre für mich die Tatsache, dass man ohne eine solche beim Ablauf des Personalausweises keinen mehr bekommt, sondern nur den wesentlich teureren, unhandlichen Reisepass (8 gegen 60 Euro, wenn ich mich nicht irre...).

Aber es gibt sicher noch weitere Argumente dafür - und was spricht eigentlich dagegen?

Ansonsten bin ich vielleicht eher vom Gefühl her dagegen, in D so einfach "alle Wurzeln auszureißen", wobei sich uns persönlich diese Frage schon deshalb nicht stellt, weil wir tatsächlich zwei Wohnsitze ziemlich gleichmäßig bewohnen.
für mich sprach nur dagegen, dass ich der ansicht war ich müsste für eine deutsche postanschrift auch einen zweitwohnsitz hier haben, was mich dann wiederum in meinem sogenannten heimatort, einer armen kurstadt, zweitwohnsitzsteuer gekostet hätte

aber die annahme ist ja inzwischen hinfällig Smile

susi
Tobi schrieb:Es geht *nicht* um 185 Tage und es geht auch *nicht* um Erst- oder Zweitwohnsitz.
Wenn Du in GR lebst, kannst Du in D einen Wohnsitz anmelden, Egal wieviele Tage Du dort zu verbringen gedenkst. Das ist dann ein *Wohnsitz*, kein Erst- oder Zweitwohnsitz.
Erst- und Zweitwohnsitze gibt es nur innerhalb Deutschlands!
Das habe ich beim Auswärtigen Amt gefunden:

Ich lebe im Ausland, bin aber in Deutschland noch gemeldet. Muss ich mich in Deutschland abmelden?

Wer in Deutschland aus einer Wohnung auszieht, muss sich nach den melderechtlichen Bestimmungen abmelden. Ein melderechtlicher Zweitwohnsitz in Deutschland ist nur möglich, wenn sich auch der Erstwohnsitz in Deutschland befindet.
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