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Normale Version: Erbschaftsregelung
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Hallo,

vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.
Freunde aus Italien wollen von uns ein Stück Land kaufen und darauf ein Haus bauen. Sie haben keine Kinder und möchten es so regeln, dass das Land und das Haus nach ihrem Tod wieder an unseren Sohn übergeht.
Jetzt die Frage: Geht das überhaupt, oder hat da die italienische Verwandschaft Vorrecht? Z.B. die Geschwister unserer ital. Freunde?

Brigitte
Hmm... da Du ja hier fragst; Eine Erbschaftanglegenheit, an der die Gesetze von drei Staaten beteiligt sind, ohne mindestens einen Anwalt regeln zu wollen, der sich mit internationalen Erbrechtsverwicklungen auskennt - ist das nicht ein ganz, ganz klein wenig leichtsinnig? Wink
M.W. ist das selbst, wenn es "nur" um deutsche in GR geht, schon ein kleines Problemchen.
So als Laie wuerde ich mal tippen, da die Erbfolgegesetze in (fast) ganz Europa sehr aehnlich sind, dass deren Kinder da sicher ein Wort mitzureden haben werden.
Aber ich alter Klugscheisser weiss nichtmal sicher, wessen Gesetz da nun angewendet wird, also sag ich mal nichts ausser: Geh um Himmels Willen bloss zu einem wirklich guten Anwalt...falls Du das nicht eh vorhattest.
Das Ergebnis wuerde mich aber interessieren!
Zum Einen muss ein Testament her... zum anderen muessen aber Pflichterbteile beruecksichtigt werden. Wie Tobi sagte, muss das dringend ein Anwalt klaeren, der sich mit ital. und griech. Erbrecht auskennt.

Die Frage ist, ob es nicht sinnvoller waere, das Land von Euch zu pachten, ohne die Eigentumsverhaeltnisse (voruebergehend) zu beruehren? Das koennte sicherlich ein Steuerberater durchrechnen.
Also es sind nur 2 Staaten beteiligt: Mein Mann ist Grieche und will das Land an die Italiener verkaufen. Wir brauchen das Geld dringend, sonst wäre und Pachten auch lieber. Ich hoffe nur, dass unser Insel-Anwalt sich da genügend auskennt und weiss was zu tun ist.
Hallo Brigitte,
wir haben so was Ähnliches gemacht. Da war deutsches und griechisches Recht gefragt.
Unsere Notarin hat dazu einen seitenlangen Vertrag in Griechisch und Deutsch aufgesetz, der von allen Betroffenen per notariell beglaubigter Unterschrift unterzeichnet werden musste.
Ich bin überzeugt davon, dass die normalen Rechtsanwälte in GR damit total überfordert sind.
Wendet euch doch an die Rechtsabteilung der italienischen Botschaft. Die haben bestimmt einen zuverlässigen Notar in Athen an der Hand, der sowas solide und rechtswirksam machen kann.
Grüße aus Lefkas, wo morgen das schöne Winterwetter weiter geht.
> FRITZ