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Normale Version: Steuererklärung für Grundstücksbesitz?
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Da das eine Frage ist, die man wohl nicht auf die leichte Schulter nehmen sollte, werde ich mir ohnehin einen Steuerberater vor Ort suchen müssen. Aber um mich vorab schon mal zu beruhigen, gibt es hier doch bestimmt Leute mit Erfahrung zu dem Thema:

Ich besitze seit Jahren ein unbebautes Grundstück in GR, seit 2 Jahren auch eine Baugenehmigung. Damals hieß es, ich müsse weder jährliche Steuern oder Abgaben entrichten noch irgendwelche Formulare ausfüllen. Da ich für Immobilien in D aber stapelweise Papierkram habe, scheint mir das mittlerweile unglaubwürdig - denn in GR gibt es doch die meisten Beamten pro Kopf der Bevölkerung ;-). Da ich in D zwischenzeitig auch noch umgezogen bin, befürchte ich, dass griechische Behörden - welche auch immer - mich nicht einmal erreichen würden, wenn sie mich mit ihrem Papierkram behelligen wollten. Weiß jemand Rat? Erfordert unbebauter Besitz tatsächlich keinerlei administrativen Aufwand?
du hast eine bringpflicht !!, solange du keine einkünfte aus deinem grundstück erziehlst
brauchst du auch keine steuern zahlen, steuererklärung musst du aber trotzdem einreichen, post wirst du in deutschland warscheinlich nicht bekommen die wird in dem nächstliegendem kafeeneon verschwinden, für deine post würde ich ein postfach einrichten,

manoli
Danke für die Info. Ich dachte an eine Art Grundsteuer wie in D.

Wende ich mich wegen der Steuererklärung an das Finanzamt vor Ort? Ich hatte im Zuge des Grundstückskaufs eine Steuernummer beantragt, anhand derer ich mich nun "zuordnen" lassen könnte. Eine Adresse in GR habe ich auch, so dass ich dann zumindest in Kontakt mit den Behörden wäre und nichts versäume. Ich frage nur so umständlich, weil ich eben auch keine schlafenden Hunde wecken will. Denn den ortsansässigen Finanzamtsleiter kenne ich bereits, der hat eine Spendendose auf dem Schreibtisch stehen, und er wird mir sicherlich klarmachen, dass da etwas hinein entrichtet werden muss und sein Finanzamt sich dann um alles weitere kümmert. Und gleichzeitig wartet dann vielleicht die in Wirklichkeit zuständige Behörde in Athen vergeblich auf meine Unterlagen.
Hallo Lamari,

am einfachsten ist es, wenn du einen örtlichen Steuerberater mit der jährlichen Abgabe deiner "NULLSTEUERERKLÄRUNG" beauftragst. Der macht das dann (hoffentlich!!) immer rechtzeitig.
Den kannst du auch fragen, wie mit den vergangenen Jahren, an denen du ja diese Pflicht versäumt hast, verfahren werden soll.
Deine Steuernummer genügt, um ihn tätig werden zu lassen. Kostet natürlich eine Kleinigkeit, aber mit dem Finanzamt direkt würde ich mich nicht rumärgern.

Grüße aus dem schwülen und gewittrigen Lefkada

> FRITZ
OK, Danke. Das scheint wohl das beste Vorgehen zu sein. Wenn ich einen Steuerberater vor Ort habe, kann ich ihn ja einmal im Jahr persönlich erinnern, das ist ja kein Problem. Mein Versäumnis wird hoffentlich nicht allzu dramatisch bewertet werden. Also war meine Befürchtung doch berechtigt, dass es entgegen der Aussagen meiner damaligen Anwältin doch regelmäßig etwas Papierkram zu erledigen gibt.