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Normale Version: Neuregelung Grundübertragungssteuer 2006 ???
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Hallo an alle,

wer kann sagen, ob es Fakt ist, das seit dem 01.01.2006

die Übertragungssteuer ( bei Grundstückskauf ) nun der

VERKÄUFER anstatt wie bisher der KÄUFER zahlen muß ?
Habe auf meiner Suche nach einer Antwort im Internet von der dsgh -ev folgendes gefunden:

Die gesetzliche Regelung hinsichtlich der steuerlichen Behandlung der Übertragung von Immobilien hat sich mit Wirkung zum 01.01.2006 geändert. Ziel der neuen gesetzlichen Regelung ist es die sog. „Immobilienübertragungssteuer“ abzuschaffen und eine sog. Differenzbesteuerung einzuführen, bei welcher nicht der Käufer sondern der Verkäufer Steuer bei Verfügungen über Immobilien zu zahlen haben wird. Für die Überganszeit wurde ein Mischsystem eingeführt.

Oder aber auch hier folgender Beitrag:

Einheimische halten sich derzeit mit Käufen zurück. Grund ist eine Reform im Steuerrecht. Kouros: "Ab 1. Januar 2006 muß nicht mehr der Käufer, sondern der Verkäufer für die Grundübertragungssteuern aufkommen." Und die fallen recht hoch aus (siehe "Hohe Kaufkosten am Mittelmeer").

Quelle: Welt am Sonntag, von Richard Haimann, Artikel erschienen am 12. Juni 2005

Ist das wirklich nun so, wer von euch weiß es 100%

Grüße Astrid
Macht dies denn dann wirklich einen Unterschied? Als Verkäufer würde ich dann einfach meinen Preis um den Betrag erhöhen.
.... da hast du zwar recht , dann wären die Steuer ja im prinzip mit dem Kaufpreis bezahlt. Bin aber davon ausgegangen, das ich ja noch zusätzlich , so wie es ja bisher war ,zum dem Kaufpreis die Grundübertragungssteuer bezahlen muß.
Da sind schnell ein paar tausend Euronen weg.

Konnte aber, bis auf die oben genannten Artikel , keine weiteren Infos über diese Neuregelung finden. Wäre doch schon wichtig , auch für alle anderen hier im Forum die in Griechenland mal Eigentum kaufen wollen, zu wissen was nun " Sache " ist
auf jedenfall ist diese praxis hier unbekannt und wird auch nicht angewandt, nach wie vor zahlt in githion der käufer die steuer die der notar bzw. das finanzamt festlegen,
ist ja auch blödsinn, weil jeder verkäufer sie auf den käufer umlegt.
und den steuerlich relevanten kaufpreis legt nicht der verkäufer fest !!! was in den kaufvertrag hineinkommt entscheiden notar und finanzamt, der rest ist und überhaupt... überall anders und die beamten vor ort... und vor allem der notar und der anwalt ... und haften tut keiner !



manoli
csmann schrieb:Macht dies denn dann wirklich einen Unterschied? Als Verkäufer würde ich dann einfach meinen Preis um den Betrag erhöhen.
Hallo,

für mich als Käufer ist es schon wichtig, ob mit dem Kaufpreis die Übertragungssteuer entrichtet wird, denn so kann ich genau kalkulieren, weil ja die Anwalts-, die Notar- und evtl. Maklergebühren kalkulierbar sind.
Die Höhe der Übertragungssteuer ist immer eine unbekannte Komponente in GR!

Michael
.... und genau deswegen was b.rater geschrieben hat, müßte doch hier von euch irgend wer wissen ob diese Neuregelung Fakt ist. Wäre doch für alle zukünftigen Käufer wichtig zu wissen.

Was ist denn mit Carmen, sie war oder ist doch im Immobiliengeschäft tätig ?
Hat Sie vielleicht ne Antwort ?
Zitat:müßte doch hier von euch irgend wer wissen ob diese Neuregelung Fakt ist
Nicht unbedingt.
Man kauft ja nicht alle naselang ein neues Haus....
... das nicht, Tobi. Aber vielleicht gibt es ja unter euch jemanden, der gerade in der Kaufphase drinn steckt oder gerade einen Kauf beendet hat.
wie schon geschrieben, zum kalkulieren hast du deinen notar !!!
der notar legt den wert der immobilie fest und das finanzamt den wert des grundstückes, ein blick in deine unterlagen und in den rechner....
aber überall ist es anders hier, es gibt keine garantien für nichts !!! alles kann sich blitzschnell ändern !!! siga siga....

manoli