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Normale Version: ZOLL ? STEUERN ?
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wer weiss über Einfuhr-Zoll-Steuern bescheid ? z . b Einfuhr von Verschiedenen sachen. damit ist gemeint : Von " D " nach "GR ". Habe bei mehreren stellen angefragt und Irgendwie ist immer noch nichts Vernünftiges bei rum gekommen ! das Ärgert mich irgendwie so langsam. Vielleicht weiss Carmen oder Tobi etwas !?! Konsulat hat mir ein Biligen zettel mitgegeben wo keiner schlau draus werden kann ! Ich sag nur Griechisches Konsulat Düsseldorf ! Über eine Antwort würde ich mich wirklich sehr freuen ! Christo von mimi. Ich sage Vorab : DANKE !

Hallo Christo,

ich hab nicht so ganz verstanden, was Du einfuehren willst? Persoenliche Effekten, also alles, was zu Deinem Haushalt gehoert, kannst Du zollfrei einfuehren.

Erkundige Dich bitte auch bei der Deutschen Botschaft in Athen, dort gibt es umfassende schriftliche Infos zur Uebersiedelung.

Liebe Gruesse
Carmen

Habe also vernommen, daß man persönliche Effekten zollfrei einführen kann.

Nur einmal - beim ersten Mal - oder kann ich jedesmal wenn ich Heimaturlaub mache (also auch nach einem Jahr) einen weiteren Teil meines Haushalts, auch neu gekaufte Sachen für den persönlichen Gebrauch, zollfrei einführen?

Lisi

elisabeth zeman schrieb:
> Habe also vernommen, daß man persönliche Effekten zollfrei einführen kann.
>
> Nur einmal - beim ersten Mal - oder kann ich jedesmal wenn ich Heimaturlaub mache (also auch nach einem Jahr) einen weiteren Teil meines Haushalts, auch neu gekaufte Sachen für den persönlichen Gebrauch, zollfrei einführen?
>

Soweit ich weiss, ja. Unendlich. Meine Eltern haben auf die Art mehrere Wohnungen in Spanien eingerichtet und wie ich das so um mich herum hier in Griechenland sehe, gibt es auch hier keine Beschraenkungen.

Hilfreich ist mit Sicherheit, wenn man denn auch nachweisen kann, einen Haushalt in Griechenland zu fuehren.

Genaueres weiss aber ganz bestimmt die Deutsche Botschaft in Athen, ich wuerde vermuten, die Oesterreichische auch.

Liebe Gruesse
Carmen

Hallo,

unsere Wohnung auf Kreta haben wir 1997 mittels zwei VW-Bus-Fuhren (da passte kein Papier mehr zwischen die Sitzlehnen und den Rest!) eingerichtet: keinerlei Fragen oder Kontrollen. Jedesmal, wenn wir wieder runterfahren, ist irgendwie das Auto voll: keinerlei Fragen oder Kontrollen. Laut Schengen ist das - bis auf Stichproben - ja ohnehin nicht mehr erlaubt, und in Patras, sitzen an den Gates überhaupt keine Zöllner mehr. Es gilt der freie Warenverkehr innerhalb der EU (Ausnahme: Autos, aber das ist ein anderes Kapitel).

darf man seinen Haushalt (man hat ja auch nur einen! unter uns Normalsterblichen) nur einmal frei einfuehren. ZOLL hat sich so wie so erledigt, den gibt es im Binnenverkehr der EU nicht mehr. Gueltig ist aber (und sie wird es auch bleiben) die nationale Mehrtwertsteuer, auf die wird kein Staat verzichten, weder heute noch morgen. Nun kann man natuerlich einwenden, die MwSt muss man ja nicht zwei mal bezahlen, also in der BRD und dann in Hellas. Das ist richtig, das sehen auch die Gesetzgeber so. Was also aus einem Land der EU herausgeht, kann dort von der MwSt befreit werden oder gleich ohne MwSt eingekauft werden, und dann ist bei der Einreise im Fremdland dort die MwSt faellig. Das erfordertt ziemlich viel Papierkram, auch die offizielle Abfertigung an der Grenze, aber es ist niet- und nagelfest. Was inoffiziell laeuft, ist etwas anderes. Vieles ist moeglich, aber sicher ist es nicht. Es bleibt immer ein kleines Vabanquespiel. Genaueres bei den offiziellen Stellen, wie Zoll oder Botschaft.

Verstehe ich nicht so ganz. Bei Entstehung der Umsatzsteuer (MWSt) muss es ja zu einem Leistungsaustausch kommen. Aber weder verkaufe ich bei der Aus- bzw. Einreise an mich selbst noch erbringe ich an mich selbst eine Dienstleistung.
Was wo umsatzsteuerlich versteuert wird, ist EU-weit per Gesetz harmonisiert geregelt. (So stellt es sich für mich zumindest im deutschen Umsatzsteuerrecht dar.) Das gilt aber tatsächlich nur, wenn mindestens 2 Parteien beteiligt sind.
Und wie richtig gesagt, ist der Zoll (die Einfuhrumsatzsteuer) EU-weit abgeschafft (gilt nur noch im Verkehr mit sog. Drittlandstaaten).

Sehe ich auch so.
Als Privatperson werden alle meine Erwerbungen in dem land des Erwerbs mehrwertsteuerpflichtig, das gilt in der gesamten EU, Verrechnungen finden da nicht statt
D.h. wenn ich fuer mich selbst 10 Sofas nach GR schaffe, muss ich schlimmstenfalls belegen, dass ich die in D mit MwSt. gekauft habe und dass ich tatsaechlich 10 Sofas fuer meinen Privatgebrauch benoetige Wink .
Das ist doch gerade der Jux an dem freien warenverkehr!
Was anderes gilt bei gewerblicher Ausfuhr, da kann ich Waren in D ohne USt. kaufen, muss die dann aber auch in GR nicht bezahlen, wenn ich sie fuer mein gewerbe brauche, bei Weiterverkauf kommt dann der griechische Satz drauf. Das ist sicher und sooo einfach Wink !

Aber, wie Horst schon richtig sagt - grau ist jede theorie, und uns hat in den letzten jahren nie einer in den Kofferraum geschaut Wink

Christel schrieb:
> Verstehe ich nicht so ganz. Bei Entstehung der Umsatzsteuer (MWSt) muss es ja zu einem Leistungsaustausch kommen. Aber weder verkaufe ich bei der Aus- bzw. Einreise an mich selbst noch erbringe ich an mich selbst eine Dienstleistung.

ich glaube, der von dir vermisste leistungsaustausch ist der kauefliche erwerb deines haushalts. fuer schon vorhandenen hausrat hast du bereits MWSt bezahlt, fuer neu zu erwerbenden ist ebenfalls MWSt zu entrichten, normalerweise in brd, ausnahmsweise auch in GR, wie horst richtig schreibt.

die gesamtsumme der mehrwertsteuer belastet den endverbraucher, war das nicht so? da kommt man auch mittels kofferraum nicht so leicht dran vorbei Wink

ich bin tief beeindruckt. Dieses Wort taucht in keinem der hiesigen Lexika auf, auch nicht im kaufmaennischen Bereich. Kannst du uns bitte sagen, was darunter verstanden werden soll? Ich kann dann hoffentlich besser den passenden Hintergrund klaeren. Ansonsten, meine Info trifft schon zu. Die MwSt ist eine nationale UMSATZSTEUER, die an dem Verbleib oder Verbrauch oder Verzehr im Lande der Entstehung gekoppelt ist.

Nöö, so läuft das eben nicht im freien Warenverkehr. Da wird jede Ware, die die Grenze wechselt, im Empfängerland zur dortigen MwSt angemeldet, zwar nicht mehr an der Grenze sondern per Listen an vorvergebene spezielle Steuernummern der zugelassenen Firmen, und gleichzeitig im Versenderland von der MwSt befreit per Gutschrift. Privater Hausrat ist an der Grenze so wie so nicht steuerpflichtig, aber ob das auch für 10 Sofas akzeptiert würde, bleibt anzuzweifeln.

Auch dieser Absatz stimmt so nicht:

'''Was anderes gilt bei gewerblicher Ausfuhr, da kann ich Waren in D ohne USt. kaufen, muss die dann aber auch in GR nicht bezahlen, wenn ich sie fuer mein gewerbe brauche, bei Weiterverkauf kommt dann der griechische Satz drauf. Das ist sicher und sooo einfach !'''

denn selbstverständlich ist die griechische MwSt beim Grenzwechsel offiziell sofort fällig in Höhe des Einkaufpreises. Der MEHRWERT muß dann bei Verkauf im Lande nachversteuert werden. Doch bleiben wir hier im Forum besser beim Thema privater Hausrat. Der ist ZOLLFREI, der ist MWST-FREI im Rahmen eines normalen nachgewiesenen Haushalts.

> Auch dieser Absatz stimmt so nicht:
>
> '''Was anderes gilt bei gewerblicher Ausfuhr, da kann ich Waren in D ohne USt. kaufen, muss die dann aber auch in GR nicht bezahlen, wenn ich sie fuer mein gewerbe brauche, bei Weiterverkauf kommt dann der griechische Satz drauf. Das ist sicher und sooo einfach !'''

Dann haben drei Steuerberater in D und GR eben jahrelang nur mist geredet.
<img src="icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align=absmiddle>
Da habe ich jetzt fuer zigtausend umsatzsteuerfrei rechner in D fuer mein geschaeft in GR gekauft, was weder die o.a. Steuerberater noch das Finanzamt verwundert hat, und nun das. Wink

> Doch bleiben wir hier im Forum besser beim Thema privater Hausrat. Der ist ZOLLFREI, der ist MWST-FREI im Rahmen eines normalen nachgewiesenen Haushalts.

Eben, ganz richtig.
Wobei das nicht nur fuer Hausrat gilt, sondern fuer alles, was man privat verbraucht - CDs, Fotoapparate, Uhren...was ich in D kaufe, kostet mich dort die MwSt, hier dann nicht mehr. Nochmal - *wenn* es fuer mich selbst ist......

Hat Euch nicht Wink

Man zieht die Vorsteuer von der Umsatzsteuer ab und der landlaeufige, will sagen umgangssprachliche Oberbegriff ist halt Mehrwertsteuer.

Was ich noch nicht begriffen habe: wenn ich also in D eine Waschmaschine kaufe und nach GR einfuehre, kriege ich auch als Enverbraucher die geleistete Vorsteuer zurueck? In Europa? Seid Ihr sicher?

Liebe Gruesse
Carmen

Ist das herrlich einfach alles...

...nach meinem Verstaendnis ist Umsatzsteuer ein durchlaufender posten, waehrend Mehrwertsteuer eine endgueltige Abgabe ist.
das heisst, der mehrwert wird beim Endverbraucher festgestellt und als Mehrwertsteuer kassiert.
Solange die Ware aber noch nicht dort ist, heisst das Umsatzsteuer.
Mit jedem Bearbeitungsschritt, der geld kostet, erhoeht sich diese Umsatzsteuer.

Zu Deiner Waschmaschine:
Wenn Du eine in D kaufst, zahlst Du als Endverbraucher dort Mehrwertsteuer.
Diese Mehrwertsteuer faellt in D an, weil dort der Mehrwert entstanden ist (ich empfehle zum tieferen verstanednis des begriffes "Mehrwert" Karl Marx: Das Kapital - auch wenns gerade etwas aus der Mode ist <img src="icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align=absmiddle> )
Da die MwSt in D angefallen ist, faellt sie nicht in GR an, es gibt also weder eine erstattung noch eine verrechnung
das gilt - wie gesagt - fuer den privaten verbrauch von Konsumguetern.

Wenn Du ein Waschmaschinengeschaeft in Athen aufmachst, ist das anders:
maschinen, die Du in D einkaufst, erhaeltst Du durch gueltige EU-regelung gegen nachweis einer internationalen(europaeischen) Steuernummer umsatzsteuerfrei.
Wenn Du die Maschine dann in Athen verkaufst, schlaegst Du 18% mehrwertsteuer auf, die Du dann ans griechische Finanzamt abfuehrst.
da das natuerlich ungerecht waere, schliesslich wurde ja die meiste Arbeit in D gemacht fuer die Maschine, setzen sich regelmaessig die Finanzministerien von GR und D zusammen und verrechnen, welches Land vom anderen mehr Waren oder Dienstleistungen erhalten hat und erstatten sich die Differenz.
So stehts geschrieben, so hats mir mein Unternehmensberater in D erklaert, so mache ichs seit Jahren - scheint also richtig zu sein
Aber - wir sind ja hier in GR ... <img src="icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align=absmiddle>

hab dank fuer deine muehe tobi. genau so kenn ich das auch!

nu weiss ich auch, warum dein hund hinterm zaun sitzt und knurrt. du kannst ihm das wahrscheinlich genauestens erklaeren Wink

> nu weiss ich auch, warum dein hund hinterm zaun sitzt und knurrt. du kannst ihm das wahrscheinlich genauestens erklaeren Wink

Nee, das macht der von selber.
Noch schlimmer sogar: Ich kann ihm *nicht* erklaeren, das zu lassen <img src="icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align=absmiddle>

Tobi schrieb:
> Ist das herrlich einfach alles...
>
> ...nach meinem Verstaendnis ist Umsatzsteuer ein durchlaufender posten, waehrend Mehrwertsteuer eine endgueltige Abgabe ist.
> das heisst, der mehrwert wird beim Endverbraucher festgestellt und als Mehrwertsteuer kassiert.
> Solange die Ware aber noch nicht dort ist, heisst das Umsatzsteuer.
> Mit jedem Bearbeitungsschritt, der geld kostet, erhoeht sich diese Umsatzsteuer.
>

naja, beinahe Wink

> Zu Deiner Waschmaschine:
> Wenn Du eine in D kaufst, zahlst Du als Endverbraucher dort Mehrwertsteuer.
> Diese Mehrwertsteuer faellt in D an, weil dort der Mehrwert entstanden ist (ich empfehle zum tieferen verstanednis des begriffes "Mehrwert" Karl Marx: Das Kapital - auch wenns gerade etwas aus der Mode ist <img src="icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align=absmiddle> )

ROFL, kannst mir denn mal erzaehlen, wie marx gemeint hat, dass der endverbraucher mehrwert produziert?

der endverbraucher ist einzig der gelackmeierte, weil er keine vorsteuer verrechnen darf und die mehrwertproduzierenden unternehmen das recht haben, dem endverbraucher *ihre* steuern aufzudruecken und sie letztendlich vom endverbraucher bezahlen zu lassen.

*aber falls du das anders siehst: ganz artig hinsetz und genauestens zuhoer*


> Da die MwSt in D angefallen ist, faellt sie nicht in GR an, es gibt also weder eine erstattung noch eine verrechnung
> das gilt - wie gesagt - fuer den privaten verbrauch von Konsumguetern.

und mir hamse doch allen ernstes beigebracht, der endverbraucher kann keine "mehrwertsteuer" verrechnen, weil er keinen mehrwert produziert, sprich: da er nicht fuer (einfach gesprochen) bezogene rohgueter/leistungen vorsteuer leistet, fuer daraus hergestellte oder verarbeitete gueter umsatzsteuer einstreicht, die im sinne der gewinnverpflichtung in jedem fall hoeher sein wird, als die vorsteuer, im rahmen seiner steuerpflicht den dadurch produzierten mehrwert als differenz der beiden arten versteuert...

>
> Wenn Du ein Waschmaschinengeschaeft in Athen aufmachst, ist das anders:
> maschinen, die Du in D einkaufst, erhaeltst Du durch gueltige EU-regelung gegen nachweis einer internationalen(europaeischen) Steuernummer umsatzsteuerfrei.

tja, vermutlich, weil ich dann nicht endverbraucher bin und es keinen unterschied macht, ob ich innerhalb D oder der EU mehrwertproduzierend taetig sein werde...

Ich hatte deshalb ja auch ausdruecklich gefragt, ob Ihr Euch sicher seid, dass auch Endverbraucher Mehrwertsteuer frei Waren bewegen duerfen Wink Das haette mich naemlich zuallertiefst gewundert.


> Wenn Du die Maschine dann in Athen verkaufst, schlaegst Du 18% mehrwertsteuer auf, die Du dann ans griechische Finanzamt abfuehrst.

iss schon klar, da ich ja keine vorsteuer geleistet habe, die ich wuerde abziehen koennen.

> da das natuerlich ungerecht waere, schliesslich wurde ja die meiste Arbeit in D gemacht fuer die Maschine, setzen sich regelmaessig die Finanzministerien von GR und D zusammen und verrechnen, welches Land vom anderen mehr Waren oder Dienstleistungen erhalten hat und erstatten sich die Differenz.

kann ich auch verstehen, es gibt ja auch kuenstler, die es tatsaechlich schaffen, vom finanzamt regelmaessig vorsteuer zurueckzuerhalten. da man ja aber "eigentlich" mehr umsatzsteuer einnehmen moechte, als vorsteuer auszugeben, kann man sich seinen teil dazu denken.


> So stehts geschrieben, so hats mir mein Unternehmensberater in D erklaert, so mache ichs seit Jahren - scheint also richtig zu sein
> Aber - wir sind ja hier in GR ... <img src="icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align=absmiddle>

naja, wichtig ist eigentlich nur, dass dein unternehmensberater die richtigen steuern verrechnet und abfuehrt.

liebe gruesse
carmen


> > ...nach meinem Verstaendnis ist Umsatzsteuer ein durchlaufender posten, waehrend Mehrwertsteuer eine endgueltige Abgabe ist.
> > das heisst, der mehrwert wird beim Endverbraucher festgestellt und als Mehrwertsteuer kassiert.
> > Solange die Ware aber noch nicht dort ist, heisst das Umsatzsteuer.
> > Mit jedem Bearbeitungsschritt, der geld kostet, erhoeht sich diese Umsatzsteuer.
> >
>
> naja, beinahe Wink

Nee, ganz und gar Wink

>
> ROFL, kannst mir denn mal erzaehlen, wie marx gemeint hat, dass der endverbraucher mehrwert produziert?

Marx hat nie gesagt, dass der Verbraucher Mehrwert produziert, er hat nur gesagt, dass waren durch bearbeitung einen Mehrwert erhalten, mal gaaanz grob gesagt.
Und eine der groessten Errungenschaften der Zivilisation ist nun, genau darauf eine Steuer, die der Verbraucher als genau der einzige, der keinen mehrwert hinzufuegt, zur Strafe oder so aehnlich bezahlen muss
Im Grunde ist das so, als wuerde man eine luftsteuer einfuehren - nur ist die MwSt schon so alt, das regt keinen mehr auf Wink

>
> der endverbraucher ist einzig der gelackmeierte, weil er keine vorsteuer verrechnen darf und die mehrwertproduzierenden unternehmen das recht haben, dem endverbraucher *ihre* steuern aufzudruecken und sie letztendlich vom endverbraucher bezahlen zu lassen.

Nee, der verbraucher bezahlt als einziger, weil er als einziger den ganzen Mehrwert auch benutzt.
Die Zwischenhaendler haben ja nichts von dem Mehrwert, weil sie die Waren wieder weitergeben. So ganz vereinfacht. verstehst?

>
> > Da die MwSt in D angefallen ist, faellt sie nicht in GR an, es gibt also weder eine erstattung noch eine verrechnung
> > das gilt - wie gesagt - fuer den privaten verbrauch von Konsumguetern.
>
> und mir hamse doch allen ernstes beigebracht, der endverbraucher kann keine "mehrwertsteuer" verrechnen, weil er keinen mehrwert produziert

ja, das ist doch genau dasselbe! (Wie schon gesagt - herrlich einfach!) Wink


> tja, vermutlich, weil ich dann nicht endverbraucher bin und es keinen unterschied macht, ob ich innerhalb D oder der EU mehrwertproduzierend taetig sein werde...

Nach Eu-Recht nciht ehr, genau!

puh - mir ist es auch lieber, den Mist einfach zu bezahlen (oder eben nciht..), als sich darueber den kopf zu zerbrechen. Nuetzt ja nix Wink

Ach, noch was fuer die profis:
Wer ein gewerbe treibt und beabsichtigt, fuer sein gewerbe Waren oder Dienste aus dem - auch europaeischen - Ausland einzufuehren, benoetigt dafuer neben der EU-Steurnummer auch eine Genehmigung des oertlichen Finanzamtes. Sagt mein Steuerberater.
Aber das kann natuerlich woanders in Gr wieder ganz anders sein, so langsam gibt mans ja auf mit verallgemeinerungen hier.. <img src="icons/icon7.gif" alt="Wink)" border=0 align=absmiddle>

Hey Tobi,

wir verlassen gerade den vorgegebenen Rahmen dieser Foren Wink

Lass Dir nur kurz gesagt sein, dass Mehrwert keinesfalls durch Verarbeitung erzeugt (produziert) wird, sondern erst beim Verkauf: Herr Siemens kann sich wunderbar beim Eisenwaren-Haendler mit Einzelteilen eindecken, daraus die Superwaschmaschine bauen...und hab deshalb noch lange kein Recht, Vorsteuer oder Umsatzsteuer zu verrechnen....nur weil die die Teile jetzt "mehr wert" sind als vorher.

Das hat weder Marx gesagt, noch Dein Unternehmensberater noch sonst wer. Es geht schlichtweg um Geld: Kosten fuer Einkauf, Produktion und dagegen Verkaufserloese (also Umsaetze!!!) und die jeweiligen Steuerbetraege hierauf. Wenn ich meine Waren billiger verkaufe, als ich fuer die Produktion eingesetzt habe, habe ich nach Deiner Theorie zwar einen Mehrwert erzeugt, aber de facto krieg ich Vorsteuer erstattet, denn meine Umsatzsteuer-Einnahmen sind in diesem Fall geringer, als die Vorsteuer-Ausgaben. So sieht's aus.

Lass uns das jetzt einfach beenden, wir sind ja schliesslich nicht im Rechnungswesen-Seminar Wink

Liebe Gruesse
Carmen

hatte vor Jahren ein Merkblatt zum Thema MwSt bei Umzugsgut herausgegeben, dass heute jedoch scheinbar ueberholt ist. Aktuelle Infos auf dem Server der Botschaft sind nach meiner Erkenntnis scheinbar nicht vorhanden. Auf Suchanfrage "Uebersiedlungsgut" oder "Mehrwertsteuer" oder "Dackel Waldi" oder was auch immer man eingibt, kommt nur eine EINZIGE , immer gleiche Falschmeldung. Das nennt man einen Server auf Beamtenniveau.

es fehlt noch Deine Antwort zum Beitrag mit Deinem Begriff "Leistungsaustausch". Ich bereite abschliessend einige Daten zum Thema MwSt vor um die hier kursierenden Fehlmeinungen zu beheben und warte noch auf eine Klarstellung.

Zudem ist Deine dortige Antwort zum Teil unsinnig, denn Du musst ja fuer Deinen Hausrat ueberhaupt NULL griechische MwSt zahlen, also gibt es auch keine Basis fuer Deine Hypothese "weder verkaufe ich bei der Aus- bzw. Einreise an mich selbst noch erbringe ich an mich selbst eine Dienstleistung". Ansonsten gilt die Befreiung privater Kunden natuerlich immer und ueberall nur fuer NEUE Einkaeufe, fuer Deeine ollen Klamiotten wird Dior kein Zoll der Welt eine Gurtschaftift der MwSt geben, das ist selbsstverstaendlich, deshalb eruebrigt sich euch deine Hilfskonstruktion "ICH VERKAUFE AN MICH SELBST'". Fuer gewerbliche Nutzer sieht es jedoch anders aus, das interessiert uns hier im Augenblick aber nicht besonders.
Es bleibt, wie ich schon geschrieben hatte, die MwSt muss man ja nicht zwei mal bezahlen, also in der BRD und dann in Hellas. Das ist richtig, das sehen auch die Gesetzgeber so. Inzwischen scheint es noch viel einfacher geworden zu Sein, indem man als Privatperson nur einmal am Quell des Einkaufs zahlt und dann frei in der EU sich bewegen und daran erfreuen kann. Dazu suche ich noch die offiziellen Daten und stelle sie hier alsbald ins Forum.

Richtiggestellt werden muss auch dieser Teil Deiner Aussage:
"Und wie richtig gesagt, ist der Zoll (die Einfuhrumsatzsteuer) EU-weit abgeschafft (gilt nur noch im Verkehr mit sog. Drittlandstaaten). Abgeschafft ist zwar der Zoll, aber bei weitem nicht die MwSt (sie heisst EInfuhrumsatzsteuer im Grenzverkehr). DDa muss also klar unterschieden werden,. denn Zoll und MwSt (EuSt) sind zwei voellig verschiedene Abgaben.

Hallo Horst,
nur mal vorweg. "(...) Deine dortige Antwort z.T. unsinnig", "(...) das interessiert uns hier im Augenblick nicht besonders"
solche Sätze finde ich nicht besonders nett.

Nun zu Deiner Frage: der Begriff "Leistungsaustausch" bezieht sich auf EINE Voraussetzung der Steuerbarkeit gem. § 1 (1) UStG:
"Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze:
1. die Lieferung und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer (...) gegen ENTGELT (...)ausführt."
Das Tatbestandmerkmal "Entgelt" beeinhaltet:
- es handelt sich um eine Leistung UND um eine Gegenleistung, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen (z.B. Ware gegen Geld)
- es sind mindestens 2 Personen beteiligt, nämlich der Leistende (z.B. Lieferant) und der Leistungsempfänger (der die Ware abnimmt und das Geld dafür bezahlt). So stehts in den Lehrbüchern.

Was ich verwechselt habe, waren Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt). Ganz allgemein sind Zölle Steuern, die bei der Ein- bzw. der Ausfuhr entstehen. Deshalb gibt es auch nur die Einfuhr- und die Ausfuhrzölle.

Du sagst, "(...) die MWSt (sie heißt EUSt im Grenzverkehr)".
Die EUSt fällt NUR !!!!! im Warenverkehr mit Drittländern (also NICHT EU-weit) an. So stehts im § 1 (1) 4 UStG.

Dann noch zu Deiner Antwort vom 17.10.
Die Waren werden mit Sicherheit nicht an der Grenze "zur MWSt angemeldet". Vielleicht meinst Du folgendes:
Ein Unternehmer (D) liefert Waren an den Unternehmer (GR). Beide besitzen die jeweilige Umsatzsteuer-Identnummer (in D. über das BuMi für Finanzen zu beantragen) und die erforderlichen Transportpapiere (welche genau, da bin ich im Moment überfragt).
D tätigt hierbei eine sog. innergemeinschaftliche Lieferung, die gem. § 4 Nr.1b UStG umsatzsteuerfrei ist. Er schreibt die Rechnung an den Griechen auch nur mit dem Nettowarenwert (kein USt-Ausweis).
GR tätigt einen sog. innergemeinschaftlichen Erwerb, der in GR USt-pflichtig ist. Gleichzeitig zieht er die griech. Vorsteuer in gleicher Höhe wie die USt, sodass er an den Lieferanten den Nettowarenwert zahlt, in seiner Umsatzsteuer-Voranmeldung sowohl die USt als auch die VSt in gleicher Höhe angibt, so dass ust-lich unterm Strich Null rauskommt.
Der innergem. Lieferant (D) ist verpflichtet, pro Quartal eine "Zusammenfassende Meldung " ZM abzugeben, in der unter der Angabe der USt-Identnummer des Kunden die Gesamtsumme der Nettoumsätze pro Quartal anzugeben sind. Nur wenn der Lieferant Kenntnis über die richtige USt-Identnummer des Kunden hat, darf er dieses (vereinfachte) umsatzsteuerliche Verfahren anwenden.

All diese Dinge treffen auf mich als Privatperson nicht zu, die ihr Sofa nach GR mitnehmen will. Ich bin nur eine Person und kann an mich selbst - wie gesagt - nicht liefern. Die MWSt wird in diesem Fall in D fällig, wenn ich das Sofa in einer deutschen Filiale von IKEA kaufe. Die MWSt zahle ich ja auch an IKEA, mit dem Finanzamt habe ich ust-lich nichts zu tun. Den griech. Staat darf es deshalb umsatzsteuerlich nicht interessieren, wenn ich dann als Privatperson mit meinem Sofa über die Grenze gefahren komme.

Tobis Antwort vom 16.10. (Mehrwert und Umsatz) kann ich mich voll anschließen.
Grüße
Christina

Tobi schrieb:
> Was anderes gilt bei gewerblicher Ausfuhr, da kann ich Waren in D ohne USt. kaufen, muss die dann aber auch in GR nicht bezahlen, wenn ich sie fuer mein gewerbe brauche, bei Weiterverkauf kommt dann der griechische Satz drauf. Das ist sicher und sooo einfach Wink !

Als Selbstständiger kann ich Dir garantieren, daß Umsatzsteuer nur ein durchlaufender Posten ist. Kein Selbstständiger zahlt in Europa Umsatzsteuer, die bekanntlich der Mehrwertsteuer entspricht. Oder anders ausgedrückt: Ich kaufe Ware / Dienstleistung für 116 Euro inkl. Umsatzsteuer ein, verkaufe aber im Gegenzug Ware / Dienstleistung für 58 Euro inkl. Umsatzsteuer, dann erstattet der Staat mir die 8 Euro, die ich mehr ausgegeben habe.
Kaufe ich aus einem anderen EU-Staat etwas ein, gibt es für den innereuropäischen Zahlungsverkehr eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (grausames Wort). Mir als Unternehmer muß die meines Vertragspartner bekannt sein und ihm meine. Anhand dieser Nummer wird im innereuropäischen Warenverkehr festgelegt, wer wann in welchem Land bei wem wieviel Umsatzsteuer zu zahlen hatte, die Differenzen werden wie bei obigem System ausgeglichen bzw. müssen nachgezahlt werden.
Fazit: Welchen Sebstständigen (wie z.B. ich einer bin) interessiert schon Umsatzsteuer?? Wink

Horst Uhlen schrieb:
> Die MwSt ist eine nationale UMSATZSTEUER, die an dem Verbleib oder Verbrauch oder Verzehr im Lande der Entstehung gekoppelt ist.

Fast richtig Wink
Für Endverbraucher gilt die Mehrwertsteuer, die der Unternehmer an den Staat abführen muß. Sie gilt als einen endgültige Steuer.

Für Unternehmen gilt bei Geschäften untereinander die Umsatzsteuer, die auf den geleisteten Umsatz abgeführt wird. Hatte ich aber auch irgendwo schon mal erklärt...
Als Privatperson zahle ich IMMER und auf ALLE Leistungen Mehrwertsteuer (MwSt.) als Unternehmer lege ich die Umsatzsteuer zwar aus (ich zahle sie an das andere Unternehmen) verrechne sie aber im Gegenzug mit der eigenen kassierten. Fahre ich Verlust, bezahle ich mehr als ich kassiere, erstattet der Staat mir die Umsatzsteuer.

hat es hier nicht gegeben, dein Wort LEISTUNGSAUSGLEICH im Zusammenhang mit der MwSt bleibt trotz oder auch wegen des Paragrafendschungels mysterioes. Ich werde deshalb kurzfristig alle aktuellen Erkenntnise zum Thema MwSt und EUSt (Einfuhrumsatzsteuer) zusammenfassen und hier ins Forum stellen. Wie sagt Tobi? Es ist alles ganz einfach und alles ganz leicht. Wenn man"s weiss. Richtig.