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Hallo ihr Lieben,

ein Freund lebt jetzt schon acht Jahre hier mit Frau und Kindern, jetzt will seine 18jährige Tochter den Führerschein machen, die alte Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen und die Behörden verlangen für die Führerscheinprüfung eine neue. Meine Frage:
Wozu benötigt man diese Aufenthaltserlaubnis überhaupt? Ist es nach EU-Recht nicht geregelt, wozu man sie braucht und wozu nicht? Und kann mir jemand sagen, nach welchen Paragraphen dieses geregelt wird?
Ich selbst bin noch nie nach einem derartigen Papier gefragt worden, habe hier Häuser gemietet, Prozesse geführt gegen den Vermieter, ein Haus gekauft, bin bei der landwirtschaftlichen Genossenschaft angemeldet, habe massiven Ärger mit der Justiz gehabt, also die ganze Bandbreite an Behördenärger, aber eine Aufenthaltserlaubnis hat noch niemals irgend jemand von mir verlangt oder danach gefragt.
Liebe Grüße von Helga

Hallo Helga,
du hast Recht, auch ich habe sie nie gehabt und nie gebraucht. Jetzt will ich aber heiraten (in GR einen Griechen) und dafür musste ich mir tatsächlich eine Aufenthaltserlaubnis besorgen.
Was die Paragraphen und so angeht, keine Ahnung, aber es ist wohl eben so, dass auch EU-Ausländer eine brauchen.
Viele Grüße aus Paros
Martina

http://www.paros-online.de
Hallo Jette,

ich kann mich nur zur dt. Gesetzeslage äußern, wobei die EWG-Aufenthaltserlaubnis in allen EU-Mitgliedsstaaten gleich gestaltet sein sollte( wegen der zugrundelegenden EU-Verordnung)

Also, laut deutschem AufenthaltG/EWG muß jeder EU-Ausländer, der sich länger als 3 Monate (zum Zwecke der Arbeit oder des Studiums oder als Familienangehöriger oder Tourist)in einem anderen EU-Land aufenthalten möchte, in diesem Land einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis EG stellen.
Diese besondere Aufenthalterlaubnis wird mit mindestens 5 Jahren Gültigkeit erteilt; die Gültigkeit kann jedoch auch für einen kürzeren Zeitraum befristet werden, abhängig vom Grund des Aufenthaltes.
Nach Ablauf der Gültigkeit kann man die Aufenthaltserlaubnis um wiederum mind. 5 Jahre verlängern lassen bzw. nach 5 Jahren Aufenthalt in eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis umwandeln, wenn noch weitere Bedingungen erfüllt sind.
Die Gültigkeit der Aufenthaltserlaubnis EG erlöscht, wenn der Paß/Personalausweis nicht mehr gültig ist oder wenn man sich als länger 6 Monate außerhalb des Landes aufhält.
In D kostet die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis EG keine Gebühren.

Ob und Wie nun genau in GR die zugrundeliegende EU-Verordnung durchgesetzt wurde und nun kontrolliert wird, entzieht sich meiner Kenntnis.
In D jedenfalls kann man als EU-Ausländer praktisch keinen Vertrag unterschreiben, ohne daß man diese Aufenthaltserlaubnis EG vorlegen muß, selbst wenn man seit 30-40 Jahren seinen ständigen Wohnsitz in D hat.(zB. bei Banken, Kundenkarten, Versicherungen etc.)
Und selbst mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis-EG wacht die Ausländerbehörde über die Gültigkeit von Paß/Personalausweis und fordert die betreffende Person zur Vorlage des neuen/verlängerten Passes auf (unter Androhung von Ausweisung bzw. Ordnungsgeldern bis zu mehreren tausend €)

Gruß


Alex

Hallo Ihr Lieben,
ich lebe seit fast 4 Jahren in GR und mir wollte die oertliche Polizei anfaenglich auch keine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Man sagte mir da, dass ich ja mit einem Griechen verheiratet sei und somit als Europaeerin auch keine braeuchte. FALSCH!!!
Das deutsche Konsulat erklaerte mir das so:
Jeder, auch die Europaeer, brauchen wenn sie in einem anderen Land leben eine gueltige Aufenthaltserlaubnis neben dem gueltigen Pass. Was ich sicher weiss ist, dass auch mein Mann in Deutschland immer eine Aufenthaltserlaubnis brauchte und diese mit dem gueltigen Reisepass auch immer bei sich fuehren musste.
Nach einem Jahr "illegalem" Aufenthalt in GR stellte man mir das Papier dann endlich aus. Ich hatte Glueck, denn kurz darauf wurde diese Sache etwas geaendert. Anscheinend kostet jetzt die Ausstellung 100000Drx und die muss jeder der sie will bezahlen.
Beim Konsulat wurde mir noch gesagt, dass ich die Erlaubnis als Ehefrau beantragen soll, dann sei es leichter. Was sie genau damit gemeint hatten? Keine Ahnung! Jedenfalls habe ich sie und ausser das ich sie beim deutschen Konsulat vorlegen musste noch nie gebraucht.
Ist nur etwas komisch. Anstatt das da meine Adresse drin steht steht in roten buchstaben der Name meines Mannes. Es kommt mir manchmal so vor, als ob ich nur ein "Angaengsel" meines Mannes bin. Macht aber nichts, denn wie gesagt habe ich sie noch nie weiter gebraucht und wenn ich sie bei Behoerden seither freiwillig vorgelegt habe wurde sie auch nur mit einem etwas verwirrten Blick angeschaut. Ich glaube, dass hier fast keiner so richtig weiss warum sie eigentlich da ist.
Was anderes ist das dann schon bei Nichteuropaeern. Da wird selbstverstaendlich auf dieses Papier wertgelegt und die bekommen ohne nichts.
Mein Fazit: Sie liegt mit meinem Reisepass in einer Schublade zu Hause und ich habe nur meinen abgelaufenen und entwerteten alten Perso bei mir und selbst das hat die Polizei bei Kontrollen noch nie gestoert!
Mein Tip also: Erst mal beim Konsulat nachfragen. Da sind zwar auch fast nur Griechen, aber die scheinen wenigstens bescheid zu wissen und kennen auch die evtl. Probleme der einzelnen Bezirke ihres Landes.
Natuerlich auch viel Glueck, denn das braucht man bei fast allen eigentlich alltaeglichen Behoerdengaengen hier!!

P.S. Waere schoen wieder was zu hoeren, wenns geklappt hat und wies war.

Gruessle Britta

Hallo Britta,

wann wurde das ungefähr geändert, dass man jetzt Gebühren zahlen muss, weißt du das? Ich habe meine Aufenthaltserlaubnis vor ca. 6 Wochen bekommen und musste nichts bezahlen!

Ich habe auch schon gemerkt, dass es für Nicht-EU-Angehörige viel wichtiger ist, die Aufenthaltserlaubnis zu haben. Bei Behörden usw. fragt man mich meist nur, woher ich komme und wenn ich sage, aus Deutschland, sind sie zufrieden. Albaner und Russen z.B. müssen immer wer weiß wieviele Papiere hervorkramen.

Viele Grüße aus dem endlich etwas wärmeren Paros Wink
Martina

http://www.paros-online.de