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Normale Version: Deutsche Schule - einmaliger Betrag (Neueinschreibung)
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Nur mal so zur Info: Bei der Einschulung in die erste Klasse muss man einen einmaligen Betrag (etwa 550 Euro) zusaetzlich (Neueinschreibung) bezahlen. Das muss man bei einer Neueinschreibung in den Kindergarten nicht. Wenn das Kind nach dem Kindergarten in die erste Klasse kommt, dann muss man diesen einmaligen Betrag bis jetzt auch nicht bezahlen, da es dann eigentlich keine Neueinschreibung mehr ist. Dies soll aber in etwa 2 Jahren geaendert werden. Und zwar soll man dann schon ab dem Kindergarten diesen einmaligen Neueinschreibungsbetrag bezahlen.

Gruss
Nicole