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Normale Version: Ueberweisungen auf eigene Konten
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Wenn ich die Diskussion mal wieder entknoten darf Wink

Uli, wir haben das gerade mit unseren Banken durchdiskutiert. Das Formular "Auftrag im Aussenwirtschaftsverkehr" ist mehr als ungeeignet. Viel guenstiger ist die Privat(!)Ueberweisung von eigenem deutschen Konto auf eigenes griechisches Konto. Schliesslich betreibt man mit sich selbst als Privatmensch ja keinen Aussenhandel, wird daher spaeter auch nicht wegen Aussenhandel versteuert und braucht keine entsprechenden Bankgebuehren zu zahlen.

Es sind aber nur einige Banken, die ihren Kunden immer wieder erzaehlen, anders koenne man nicht ueberweisen.

Ob es allerdings letztendlich steuerlich besser ist, Aussenwirtschaft nachzuweisen, weil man ja ein Haus baut und IKA zahlen muss und ueberhaupt, weiss ich nicht. Fuer normalen privaten Verbrauch sind auf jeden Fall Privatueberweisungen angesagt!

Gruesse von Carmen

Ich bin mir nicht wirklich sicher, ob Carmen und Uli das gleiche meinen. Aber ich bin mir auch nicht sicher, ob ich weiß was ich sage. Trotzdem:
"Zahlung im Außerwirtschaftsverkehr" kenne ich nur als Formular, dass ein Deutscher ausfüllen muss, wenn er Geld ins Ausland überweist bzw. aus dem Ausland überwiesen bekommt. Mit der eigentlichen Überweisung hat das nichts zu tun. Wenn die Überweisung eine bestimmte Summe überschreitet (seit neuestem, glaube ich, 15.000 Euro, kann aber auch weniger sein), dann ist die deutsche Hausbank verpflichtet, den Kunden eine MELDUNG bei der Landeszentralbank des jeweiligen Bundeslandes machen zu lassen, woher bzw. wofür das Geld ist. Diese Meldung muß spätestens am Jahresende, dann auch für mehrere Überweisungen aus dem Jahr gebündelt möglich, erfolgen.

Einerseits soll das Geldwäsche dokumentieren, andererseits soll dadurch die Außenwirtschaftsbilanz Deutschlands statistisch erfaßt werden. Finanzämter haben damit aber gar nichts zu tun. Die Daten bleiben bei den Landeszentralbanken.

Nochmals: ich glaube, dass die MELDUNG dieses Formular betrifft, nicht die Überweisung selbst. Kann mich aber auch irren.

Grüße,
Rainer

Hallo Rainer,

dieses Formular ist ein Ueberweisungstraeger, sieht fast genauso aus wie das normale (innerdeutsche) Ueberweisungsformular, hat aber eben diesen anderen Titel.

Wir bekamen diese ploetzlich von der Dresdner zugeschickt und als wir anriefen, um zu sagen, dass wir nicht im Aussenhandel engagiert sind, sind es sich um reine Privatueberweisungen handelt, war alles klar und wir kriegten wieder die alten, normalen.

Tatsaechlich soll die Aussenhandelsbilanz erfasst werden, aber Handel ist Handel und Nicht-Handel ist Nicht-Handel. Ist doch dasselbe, wenn ich meinen Fernseher von D nach GR trage: privat, kein Handel, keine Erfassung.

Liebe Gruesse von Carmen

Hallo Carmen,

jetzt habe ich mich mal bei der Bundesbank kundig gemacht. Es scheint, dass das Formular "Meldung nach Außenwirtschaftsverordnung" inzwischen in das von Dir gemeinte Überweisungsformular "Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr" eingeflossen ist.

Im Klartext: Wer mehr als 12.500 Euro ins Ausland überweist, muss unten auf dem Formular auch die Herkunft des Geldes "melden".

Noch vor einigen Jahren gab es für diese Meldungen separate Formulare. Ist wohl mit dem Euro vereinfacht worden.

Grüße,
Rainer

Aus eigener kürzlich gemachter Erfahrung:
Im JUNI habe ich 2 Überweisungen von zwei verschiedenen deutschen auf mein griechisches Konto getätigt.

Beide Male wurde das Formular "Zahlungsauftrag im Außenwirtschaftsverkehr" verwendet. Bei einer Überweisung mußte ich den Verwendungszweck angegeben. Auf meine Frage nach dem "Warum" meinte man, es diene statistischen Zwecken.

Im JULI habe ich erneut Geld überwiesen.
Jetzt wurde ein ganz "normales" Überweisungsformular genommen, dass man auch im innerdeutschen Zahlungsverkehr benutzt. Am Rand steht fett eingedruckt "EU-Standard".
Um Gebühren zu sparen mußte ich die IBAN-Nummer des Empfänger-Kontos und den BIC (= SWIFT-Adresse) angeben.
Da die griechische Bank nicht in der Lage war, mir die richtige SWIFT-Adresse anzugeben, hat meine deutsche Bank zwar verspätet, aber immerhin problemlos die Überweisung trotzdem zum neuen Kurs vorgenommen.

Viele Grüße
Christina

Moin !

Hmmm, ich glaube jetzt geht wirklich einiges durcheinander
Wink. Einleitend möchte ich sagen, dass wir bei allen Transaktionen dieses Formular ausgefüllt haben ...

Zunächst, ... ist das Formular selbst keine Überweisung, ... sondern ein Beleg (!!) der Überweisung in´s Ausland. Die Summe ist egal ! Ich *darf* das Formular immer benutzen (darum ging es mir ja) vollkommen egal wie hoch der Betrag ist !!! Aussenwirtschaftsverkehr steht da zwar drüber ... das Formular besteht aber aus 2 Abschnitten - Abschnitt 1 sind ganz allgemeine Abgaben .. wer wieviel von wo nach wo. Basta. Beim verwendungszweck haben wir übrigens immer "Bekannt" reingeschrieben. Der 2. Teil ist die Meldung nach §§ 59 ff. der Außenwirtschaftsverornung (AWV). Bei privaten Anweisungen (deutsches privates Kto. - gr. privates Kto) wird da nichts eingetragen.

Es kann gut möglich sein, dass nun die neunen Europaüberweisungen als Beleg den gleichen Stellenwert erlangt haben - das weiß ich jetzt nicht.

Gruß Uli

Christina, können die beiden verschiedenen Formulare mit der Höhe des Betrages zusammenhängen? Nur bei über 12.500 Euro wird die statistische Erfassung für den Außenwirtschaftsverkehr verlangt. Aber vielleicht hat die Bank einmal das falsche Formular gegriffen. Es könnte dann sein, dass die Landeszentralbank (falls die Höhe entsprechend war) nochmals am Ende des Jahre nachfragt.

Der IBAN Code ist übrigens etwas völlig Neues. Gilt erst seit Juli diesen Jahres, aber ohne kostet die Überweisung wesentlich mehr. Es gibt griechische Banken, bei denen man "seinen" (weil kontonummerabhängig) IBAN jetzt schon über die Website erfahren kann. Ja, griechische Banken!

An Carmen: Christinas Beitrag zeigt, dass der AußenWIRTSCHAFTSsverkehr eben auch mit Geld und Überweisungen zu tun hat. Du hast in Deinem Beitrag von AußenHANDELSverkehr gesprochen, um den es bei Überweisungen nicht ginge.

Grüße,
Rainer

Rainer, vielleicht hast du Recht. Bloß die eine Überweisung vor dem 1.7. war unter 12.500 Euro.
Und in der gleichen Bank zückte die Bankangestellte für die nächste Überweisung nach dem 1.7. gleich das EU-Standard-Formular.

Die IBAN-Nummer enthält die Kontonummer! Auch die Bankleitzahl etc., alles was wichtig ist, damit das Geld auf dem richtigen Konto ankommt.
Vielleicht meinst du die SWIFT-Adresse (BIC = Bank Identifikation Code), die ist tatsächlich kontonummernunabhängig.
Liebe Grüße
Christina

Hallo Rainer,


Rainer Liedtke schrieb:
> jetzt habe ich mich mal bei der Bundesbank kundig gemacht.

Danke Wink

Waere langsam mal Zeit, dass sich ein Steuerberater, ein Rechtsanwalt, ein Bankspezialist hierher verirren Wink

Aber wir haben ja bisher auch so alles herausgefunden, prima!

Liebe Gruesse von Carmen

Christina, Du hast, glaube ich, was überlesen. Ich schrieb, dass IBAN ABHÄNGIG von der Kontonummer sind. Wollte damit nur sagen, dass man nicht einfach die Bank fragen kann, wie denn "ihre" IBAN ist, da diese eben abhängig vom eigenen Konto dort ist. Dass die IBAN die eigene Kontonummer konkret enthält, habe ich allerdings erst von Dir gelernt. Griechische Kontonummern sind so furchtbar lang.

Grüße,
Rainer

Hallo Rainer,
hast recht, ich war heute mirgen noch ein bißchen müde und mit den Gedanken schon bei der Tour de France.
Schönen Abend noch, hoffentlich gewittert es bald mal.
Christina