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Normale Version: selbststaendig in GR (und in D?)
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Hallo,

bei folgendem Problem hoffe ich auf Eure Hilfe:

Die Firma, fuer die ich arbeite, moechte mich als 'eleftheros epagelmatias' und nicht als Angestellte, wie es fuer Ingenieure in GR ueblich ist anstellen. Ein befreundeter Steuerberater hat mir nun geraten, mich auch in D selbststaendig zu machen, um die (vielleicht besseren?) Versicherungen in D in Anspruch nehmen zu koennen. Tatsaechlich wuerde ich aber in D kein Einkommen erzielen, sonder nur in GR. Meinen Wohnsitz in D habe ich aber noch behalten.
Meine Frage ist nun, ob es moeglich ist auch in D selbststaendig (ohne Einkommen in D) zu sein, lohnt es sich, und welche Behoerdenrennerei habe ich in D hinter mich zu bringen? Fuer die Prozedur in GR habe ich mich schon schlau gemacht.

Liebe Gruesse
Kirsten

P.S.: Einen schoenen Nikolaus wuensche ich noch

Hallo Kirsten,

komische Empfehlung eines Steuerberaters, kennt er sich mit dem grenzueberschreitenden Verkehr aus? Oder war das wieder so eine Empfehlung eines superschlauen, der denkt, dass die Dinge so funkionieren, wie er denkt, sie sollten funktionieren?

In jedem Fall sind die Versicherungsbeitraege wie auch die Steuern in D hoeher als in GR. Am besten, Du schaust Dir die Seite von eommex.gr genau an, dort steht eine Menge zu "Investitionen in GR" etc.

Gruesse von Carmen

Bei Ingenieuren kommt auch die Problematik der Anerkennung durch die DIKATSA.

Ist da ein Zusammenhang mit der Anerkennung der Berufsrechte mit der Idee sich als Freiberufler in D anzumelden ?

Wenn ja, da wird es nicht so einfach funktionieren. Da muss eine gewisse Zeit der Berufsausübung in D sowie Rechnungen ("Timologia") vorhanden sein. Frei gesagt, ohne Moos (in D), (auch in GR) nichts los...

Ansonsten, wenn du in D den Beruf eh nicht ausüben willst, wozu die Anmeldung ? Rechnungen (Timologio a. Parohis Ypiresion (Dienstleistungen) und b. für Waren (polisis Agathon) kannst du auch für dt. gewerbliche Zwecke in GR mit GR A.F.M. ausstellen. Insbesondere bei b. musst die beim VIES (Innergemeinschaftlicher Dingsbums-Verkehr) anmelden* (* Bitte g e n a u Nachfragen)

Was für eine Ingenieurin bist du ? Welcher Fachbereich ?

Gruss aus Athen,
Andreas

P.S. Steuerberater soll man/frau nicht *immer* alles glauben. Lt. gr. Recht ist der Steuerpflichtige gegenüber dem Gesetz verantwortlich. Im Klartext, baut der Barater Mist, macht der Steuerpflichtige unangenehme Bekanntschaften.
Also, auch den schlausten Stuerberater sollte man prüfen, bevor man sich für Ewig bindet...
.

Um Versicherungen in D abschliessen zu koennen, musst Du in D meist einen Wohnsitz haben,aber kein Gewerbe - bei manchen Versicherungen nichtmal den Wohnsitz.

Wenn Du in D kein Einkommen erzielst, solltest Du dort auch kein Gewerbe anmelden.
Das mindeste, was dabei passiert, ist die jaehrliche Einkommensteuererklaerung, die Du immer machen musst. Und dafuer zahlst Du dann einem deutschen Steuerberater Geld.

In D spielt die Steuernummer eine viel geringere Rolle als in GR.

Ich verdiene in D kein Geld, habe aber eine private deutsche Krankenversicherung. Das funktioniert seit Jahren ohne Gewerbeschein, den wollte noch nie einer haben.

Hallo Tobi!
Wie machst du das mit deiner deutschen Krankenversicherung? Bist du in D noch gemeldet? Angestellt? Versichern die dich auch, obwohl du deinen ständigen Wohnsitz in GR hast? Du bist doch in GR selbständig, wenn mich nicht alles täuscht, oder? TEBBE?
Krankenversicherung steht bei mir auch an.

http://www.franzholzer.de
Franz Holzer schrieb:
> Hallo Tobi!
> Wie machst du das mit deiner deutschen Krankenversicherung? Bist du in D noch gemeldet? Angestellt? Versichern die dich auch, obwohl du deinen ständigen Wohnsitz in GR hast? Du bist doch in GR selbständig, wenn mich nicht alles täuscht, oder? TEBBE?

Was ich mit meiner deutschen KV mache?
Naja, im Gegensatz zur TEWE, mit der Du nur deren Beamte fuetterst, bezahlt sie alles.

Ich bin in D gemeldet, aber weder dort angestellt noch selbstaendig.
Allerdings hate ich die deutsche KV, *bevor* ihc nach GR gegangen bin, habe das denen nur mitgeteilt und sie sagten, es waere kein Problem.

War das gemeldet sein in D Vorraussetzung für deine Versicherung? Wenn nicht, magst du mir sagen, welche es ist? Musstest du dich nicht bei der TEBBE pflichtversichern?

http://www.franzholzer.de
Franz Holzer schrieb:
> War das gemeldet sein in D Vorraussetzung für deine Versicherung? Wenn nicht, magst du mir sagen, welche es ist?

Keine Ahnung, ob man muss.
Ich wars halt. Meine Liebste nicht, und die hat auch dort eine bekommen.
Ist die Barmenia. Frag dort einfach mal.
Und das in D gemeldet sein - das kostet ja nix.


> Musstest du dich nicht bei der TEBBE pflichtversichern?

Doch, logisch. Deswegen ists ja so aergerlich,
Die bezahle ich jetzt auch noch. Fuer *nix*.
Aber wenn Du deren Leistungen ansiehst, dann wirst Du auch mit zaehneknirschen doppelt loehnen. Mein Wort drauf....

Danke Tobi! Ich schreib sie einfach mal an.

Franz

http://www.franzholzer.de
Hi !
Keine Ahnung ob es weiterhilft bzw. interessant ist. Ich informiere mich gerade intensiv hinsichtlich des Wechsels meiner privaten KV und studiere zu dem Zweck so einige Bedingungen verschiedener Gesellschaften. Mir hat da ganz gut der folgende link geholfen:
http://www.Finanzpilot.de>http://www.Finanzpilot.de</A>
Man kann sich ganz gut was zusammenstricken und die Leistungen vergleichen. Auch gibt es die Möglichkeit eines Probeantrages. Spätestens da sieht man dann ob man genommen *würde*.
Ach ja, ... die meisten Versicherer bieten auch vollen Versicherungsschutz bei bis zu 6-wöchigem Auslandsaufenthalt. Für einen kleinen Aufschlag (ca. 1,50 €/Monat) kann man unbefristet im Ausland bleiben.

Gruß Uli

naja und dann gibt es natuerlich noch Anbieter wie die Hanse Merkur, die in Form einer Gruppenversicherung auch mehrjaehrigen Auslandskrankenschutz fuer Deutsche anbieten.

Carmen

Hallo,
wie macht Ihr das alle in Deutschland noch angemeldet zu sein ?
Ich hab meinen Wohnsitz in Deutschland abmelden muessen um mich hier anzumelden.
Wie macht ihr das alle ?????

Gruesse Claudia

Claudia schrieb:
> Hallo,
> wie macht Ihr das alle in Deutschland noch angemeldet zu sein ?
> Ich hab meinen Wohnsitz in Deutschland abmelden muessen um mich hier anzumelden.
> Wie macht ihr das alle ?????

Hi !

Kann es sein, dass Du diese Auskunft auf Anfrage in D bekommen hast ???
Ja, .. die Einwohnermeldeämter geben diese Auskunft ... erst abmelden in D und dann eben woanders anmelden. Den Griechen ist das aber herzlich egal... in GR hat mich kein Mensch gefragt, ob ich mich in D denn auch abgemeldet habe. Keine Ahnung welche Erfahrungen die anderen gemacht haben ...

Gruß Uli

Uli Kuck schrieb:
> Claudia schrieb:
> > Hallo,
> > wie macht Ihr das alle in Deutschland noch angemeldet zu sein ?
> > Ich hab meinen Wohnsitz in Deutschland abmelden muessen um mich hier anzumelden.
> > Wie macht ihr das alle ?????
>
> Hi !
>

Ich habe das Einwohneramt in D damals gefragt. Die Antwort war ein recht uninteressiertes "Uns doch egal".
Stell Dir m al vor, Du bist 4 Monate in D und arbeitest dort, den Rest der Zeit in GR.
Trotzdem musst Du diese 4 Monate in D versteuern. Und wie willst Du das anstellen ohne Steuererklaerung=Meldebestaetigung ?

Nee, da hat dir das Einwohneramt Mist erzaehlt.

Tobi schrieb:
>
> Ich habe das Einwohneramt in D damals gefragt. Die Antwort war ein recht uninteressiertes "Uns doch egal".
> Stell Dir m al vor, Du bist 4 Monate in D und arbeitest dort, den Rest der Zeit in GR.
> Trotzdem musst Du diese 4 Monate in D versteuern. Und wie willst Du das anstellen ohne Steuererklaerung=Meldebestaetigung ?
>
> Nee, da hat dir das Einwohneramt Mist erzaehlt.

Hi !

Hmmm, ... ist wohl eher der feine Unterschied zwischen Theorie und Praxis Wink .. genau nach dem von Dir genannten Beispiel habe ich gefragt (also mal ein paar Monate hier und da arbeiten und wohnen). *Theoretisch* müsste man sich wohl immer hin und her an/abmelden ... in der Praxis interessiert das aber echt keinen Menschen Wink
Tja, ... natürlich kann ich aber auch nicht ausschließen, dass die Auskunft beim Einwohnermeldeamt in D wirklich schlichweg falsch war.
Ist ja auch eigentlich egal ... auf jeden Fall ist es mir absolut nicht bekannt, dass in GR der Nachweis einer Abmeldung in D verlangt wird.

Gruß Uli

Ach ihr Troedel,

hab ich doch oben schon mal geschrieben!

man kann ohne Prob einen *Zweit*wohnsitz in D behalten, nur muss der postfaehig sein.

Einen Erstwohnsitz muss man dort melden, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat: in unserem Fall in GR. Hat man vor der Abreise aus D keinen Zweitwohnsitz dort gemeldet, muss man sich komplett abmelden und das war's dann.

Es geht bei der Abmeldung also immer nur um den ERSTwohnsitz.

Carmen

Carmen schrieb:
> Ach ihr Troedel,
>


> hab ich doch oben schon mal geschrieben!
>
> man kann ohne Prob einen *Zweit*wohnsitz in D behalten, nur muss der postfaehig sein.
>
> Einen Erstwohnsitz muss man dort melden, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat:



Ach Du Troedel.
Ich habe auch schon weiter oben geschrieben, dass es bei Wohnsitzen in zwei Laendern ueberhaupt keine Unterscheidung zwischen Erst- und Zweitwohnsitz *gibt*!

Ehrenwort, in Echt, auf *mehrmaliges* Nachfragen bei der freundlichen Dame im Einwohnermeldeamt Hamburg_Altona und darauf folgender Nachbereitung im Internet.Diese Unterscheidung gibt es nur innerhalb eines Landes, zumindest innerhalb Deutschlands.

Tatsache bleibt:
Man kann, muss aber nicht, in beiden Laendern gemeldet sein.

Hallo
also die am Deutschen Konsulat in Athen haben gesagt, ich kann keine zwei Wohnsitze haben. Nach 5 Wochen Aufenthalt hier muss man sich Polizeilich melden und eine Aufenthaltsgenemigung beantragen und fuer die benoetigt man die Abmeldebestaetigung aus Deutschland.

Seit ihr alle nicht gemeldet ?

Gruesse Claudia

Hallo Andreas,


> Bei Ingenieuren kommt auch die Problematik der Anerkennung durch die DIKATSA.

Das ist noch eine andere Geschichte, besonders wenn da meine gut organisierte deutsche Uni seit Jahren nicht mehr "Scheine" ausstellt, sondern nur noch Vordiplom- und Hauptdiplomszeugnisse per Computerausdruck. Leider will die DIKATSA aber Scheine und diese am besten mit vielen Stempeln. <img src="icons/icon9.gif" alt=":-(" border=0 align=absmiddle>

> Ist da ein Zusammenhang mit der Anerkennung der Berufsrechte mit der Idee sich als Freiberufler in D anzumelden ?
Die Anerkennung meines Diploms durch die DIKATSA dauert etwas ein halbes Jahr. Da ich aber schon arbeite und mich mein Arbeitgeber nicht zwischenzeitlich als Angestellte beschaefigen moechte, soll ich mich bei der TEBE anmelden - auf dem Papier nicht als Ingenieurin, aber meine Arbeit aendert sich dadurch nicht.

> Was für eine Ingenieurin bist du ? Welcher Fachbereich ?
Vermessungsingenieurin (TU Darmstadt)


> P.S. Steuerberater soll man/frau nicht *immer* alles glauben. Lt. gr. Recht ist der Steuerpflichtige gegenüber dem Gesetz verantwortlich. Im Klartext, baut der Barater Mist, macht der Steuerpflichtige unangenehme Bekanntschaften.
> Also, auch den schlausten Stuerberater sollte man prüfen, bevor man sich für Ewig bindet...
Der Steuerberater hat mich darauf hingewiesen, mich zu erkundigen, da er sich mit dem dt. System nicht auskennt.

Gruesse aus den verschneiten Bergen des Epirus
Kirsten

Hallo Tobi,

wenn ich richtig verstehe, muss man sich also bei der TEBE versichern, auch wenn man schon eine andere Versicherung z. B. in D hat. Der Steuerberater hat mir naemlich erklaert, dass bei der TEBE gefragt wird, ob man schon andersweitig versichert ist. Deswegen solle ich mich zunaechst in D erkundigen.

Gruss Kirsten

Claudia schrieb:
> Hallo
> also die am Deutschen Konsulat in Athen haben gesagt, ich kann keine zwei Wohnsitze haben. Nach 5 Wochen Aufenthalt hier muss man sich Polizeilich melden und eine Aufenthaltsgenemigung beantragen und fuer die benoetigt man die Abmeldebestaetigung aus Deutschland.

Hi !
Hmmm, komisch, komisch ... als ich die Genehmigung beantragt habe (1997) brauchten die griechischen Behörden die *Melde*bescheinigung aus D Wink .. aber wer weiss, vielleicht hat sich da ja was geändert ...
>
> Seit ihr alle nicht gemeldet ?

Tja, .. ich für meinen Teil lebe in D. Gemeldet bin ich aber *auch* in GR wo ich auch immer sehr gewissenhaft meine Steuererklärung (Null-Erklärung) mache.

Gruß Uli

Kirsten schrieb:
> Der Steuerberater hat mir naemlich erklaert, dass bei der TEBE gefragt wird, ob man schon andersweitig versichert ist.

*Gefragt* haben sie mich auch.
Aber es hat KEINE Rolle gespielt. Wink
Kann aber sein, dass sich das in den letzten Jahren geaendert hat und mir hats keiner gesagt.
Die letzte Auskunft meines Steuerberaters zu dem Thema wa:

"Und wenn Du Dich auf den Kopf stellst und es im August regnen laesst - an der TEWE kommst Du nicht vorbei!"

Claudia schrieb:
> Hallo
> also die am Deutschen Konsulat in Athen haben gesagt, ich kann keine zwei Wohnsitze haben. Nach 5 Wochen Aufenthalt hier muss man sich Polizeilich melden und eine Aufenthaltsgenemigung beantragen und fuer die benoetigt man die Abmeldebestaetigung aus Deutschland.

Da haben Dir die Jungs und Maedels von der Botschaft haarstraeubenden Mist erzaehlt.
Wie schon an andere stelle erwaehnt:
Wenn Du als Selbstaendiger in beiden Laendern Einkommen hast, MUSST Du sogar hier wie dort gemeldet sein.

Und ja, ich habe einen Wohnsitz in GR und einen in D.
Muss ich sogar. Und auch wenn ich viel mehr in GR bin als in D, ist weder das eine noch das andere ein "Haupt"- oder "Neben"wohnsitz.

Hallo Kirsten,

oh ja, genau so habe ich es vermutet.
Mir ging es auch nicht anders am Anfang hier in GR.
Die Idee mit dem TEBE ist sicherlich als notlösung gedacht, da das TEE und die TSMEDE die Anerkennung vom DIKATSA voraussetzen... (ärgerlich)

Informiere dich gründlich. Leider bin ich in einer anderen Sparte tätig (Elektrotechnik) und bei "uns" gibt es auch Fachchinesisch worauf man achten muss, insbessondere für die Zulölassung.

HAt man in der Vermessung auch so etwas wie "dikaioma ipografis" ?

Wünsch dir alles gute und beneide dich, im verschneiten Gebirge zu sein.
Hier in Athen tröpfelt es höhstens Matsch... (Regenwasser + Baustaub)

Gruss,
Andreas

P.S. Woher kommst du aus D ?

Tobi schrieb:
>[...] an der TEWE kommst Du nicht vorbei!"

Das stimmt. Die (oder andere äquivalente Krankenversicherung für Freiberufler) ist erforderlich für die "theorisi steixeion" - das ist das Lochen der Rechnungsblöcke und Eingabe-Ausgabebuch.

Andersweitig versichert, das wird eher die IKA oder andere Angestellten-Kassen betreffen.

Ich bin nicht informiert, wie es heute mit Versicherungsanstallten im EU-Ausland aussieht. Kann mir aber es so vorstellen, dass es mit dem Thema Hauptwohnsitz und Ausland der Konflikt vorprogrammiert ist.

Gruss,
A.

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