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Normale Version: Infos Arbeitsamt Deutschland/Arbeitslosengeld Teil 1
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Habe ja vor längerem mal angekündigt ich würde mal was dazu schreiben, wenn ich alle Infos habe...Tjaaaa also, erstens würde ich jedem empfehlen, sich zwar alle Unterlagen beim EURES Berater anzufordern, aber wenn es konkret um Leistungen im Ausland geht, mit jemand vom Arbeitsamt Kontakt aufzunehmen der Leistungsbearbeitung macht! Und zwar am besten bevor ihr wie ich unnötig dort auflauft, telefonisch hartnäckig durchfragen bis man jemand hat der eben genau für diesen Bereich zuständig ist!
Ihr erspart euch damit viel Zeit und unnötige Lauferei! Ferner sieht es so aus, dass man sich direkt arbeitslos melden muss, wenn man gekündigt hat. Hört sich logisch an, aber in meinem fall kündige ich zum Beispiel am 29.07.04 ZUM 31.12.2004. Wusste nicht, dass ich dann direkt auch am besten schon am 29.07. dort auflaufen muss, ist aber so! Es gibt ein Gesetz dazu, dass man sich unverzüglich dann arbeitlos melden muss, wenn man gekündigt hat.
So, dann bekommt man ja, weil man selbst gekündigt hat, erstmal eine dreimonatige Sperre. Diese kann unter besonderen Umständen entfallen. Einer dieser Umstände is die Familienzusammenführung. Dies greift, wenn man sofort nach Umzug Griechenland heiratet ("nur zusammen leben reicht nicht!), oder zumindestens "zeitnah"...Auf meine Rückfragen, was zeitnah bedeutet, sagte man mir, dass okay wenn ich Dezember umziehe, doch so spätestens im Januar. Mann müsste dann die beglaubigte (Botschaft) Kopie Heiratsurkunde nach Deutschland zum ARbeitsamt schicken und die Sperre könnte entfallen. Wenn man sich zur Arbeitssuche nach Griechenland begibt (offizielle Version Smile muss man entweder innerhalb von drei Monaten einen Job finden oder danach nach Deutschland zurückkehren. Hat man nun die Sperre, weil man selbst gekündigt hat, dann läuft diese parallel. Also faktisch bekommt man dann nichts!Nach wie vor konnte ich leider noch nicht klären, ob man ( wie der EURES -Berater sagte) wenn man nach den drei Monaten nicht zurückkehrt alle Ansprüche verliert, die man jemals angesammelt hat ODER es so ist wie der Leistungsbearbeiter gesagt hat: Massgeblich sei, ob man innerhalb der letzten 365 Tage vor Auslandaufenthalt sozialplfichtig tätig war und wenn man dann innerhalb des ersten Jahres zurückkäme noch Ansprüche hätte.
Ferner hatte mir der EURES-Berater auch sehr umständlich erklärt wie man Leistungen vom griechischen Arbeitsamt erhalten kann, aber ehrlich selbst nach 4 Telefonaten mit ihm ist mir das immer noch nicht klar.
Werde auch das noch klären und dann nochmal schreiben <img src="images/icons/icon7.gif" alt="Smile))" border=0 align='absmiddle'>
Soviel erst mal vorab.
Nicht viel Info, wenn man bedenkt, dass ich 4 Mal mit EURES Berater, 3 Mal mit Raphaelswerk (beraten Auswanderungswillige in allen Fragen und kostenlos). 2 Mal mit Arbeitsamt telefoniert habe und zwei Besuche auf dem aRbeitsamt hinter mir habeSmile
Hab auch noch was zum Thema gehoert: Wenn man innerhalb der beruehmten drei Monate einen Job in GR gefunden hat, unterschreibe man den Arbeitsvertrag tunlichst NICHT. Sondern reist zurueck nach D und unterschreibt ihn im Beisein des Arbeitsamtberaters: dann naemlich uebernimmt das Arbeitsamt die Umzugskosten.

Das hat Paul erzaehlt, der hier mal ein Treffen in Exarcheia organisiert hatte - wenn er noch mitliest, sollte er das noch mal genauer ausfuehren! Glaub aber, er ist im Moment viel zu sehr mit Behoerdengaengen beschaeftigt Smile Nun, vielleicht kannst Du diesbezueglich bei EURES noch mal nachfragen, sprichst ja viel und gern mit denen *ggggg

Carmen