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Normale Version: Deutsches Kindergeld in GR beziehen
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So, ich hatte ja gesagt, wenn die Sache durch ist, werde ich berichten.

Nach ueber einem Jahr und sehr zaehem Einsatz des Kindsvaters ist der Antrag auf Kindergeld von der deutschen Familienkasse genehmigt worden. Es gibt unter bestimmten Bedingungen diese Moeglichkeit, u.a. wenn das Kind sich nur voruebergehend im Ausland aufhaelt und seine wichtigen Sozialkontakte in Deutschland (nachweislich) aufrechterhaelt.

Der Vater meines Sohnes ist in D und zahlt von dort aus Unterhalt. Das Kind besucht ihn in allen Ferien (durch Flugtickets etc nachweisbar) und wird erklaertermassen nach Beendigung der Schulausbildung nach D zurueckkehren. Der Vater konnte also Pflege des Eltern-Kindverhaeltnisses glaubhaft nachweisen und daher auf seinen Namen Kindergeld beantragen. Dazu musste ich eine Schulbescheingung (und muss auch fuer die Zukunft) einholen (eher gesagt: 3, eine fuer die Kindergeldstelle, eines fuer's Finanzamt und einen fuer seinen Arbeitgeber), sowie ein Formular vom zustaendigen Kindergeldtraeger (OAED) ausfuellen lassen (mehrmals...). Sobald naemlich ich Anspruch auf Kindergeld in GR gehabt haette, waere der deutsche Anspruch verfallen. Hab ich aber nicht und das konnte von Amtswegen nachgewiesen werden. Da natuerlich OAED das Formulat auf griechisch ausgefuellt hatte, musste dieses erst noch ins deutsche uebersetzt werden, das hat aber die deutsche Familienkasse selbst geregelt.

Insgesamt hat das alles ein Jahr gedauert, dafuer wurde aber fuer die gesamte Zeit rueckwirkend nachgezahlt, die das Kind sich bereits in GR befindet.

Im Prinzip also ganz einfach, wenn man erstmal weiss, wie es geht. Inzwischen sind auch die Sachbearbeiter bei der zustaendigen Familienkasse in D routiniert und sehr freundlich.

Alle notwendigen Formulare gibt es hier: http://www.bund.de/nn_5082/Content/Servi...true</A&gt;

Die Schulbescheinigung fehlt ploetzlich, aber wichtig ist vor allem das Merkblatt.

Wie gesagt, wichtig ist der Nachweis, dass das Kind sich nur *voruebergehend* im Ausland aufhaelt. Ihr muesst selbst pruefen, welche Moeglichkeiten Ihr habt. Zum Beispiel ein befristeter Urlaub ohne Bezuege (wenn man eine Auszeit nimmt), der Behalt der deutschen Wohnung etc. koennen geeignet sein. Uebrigens koennen auch andere Personen als Elternteile dieses Kindergeld beantragen, wenn sie wichtige Bezugspersonen sind und Unterhalt leisten. Grosseltern etc. auf jeden Fall.

Gruss, Carmen
Hallo Carmen,
hoffe Du kannst mir irgendwie weiterhelfen.
Mein Mann ist Grieche ,ich Deutsche und wir leben seit 2 Jahren hier in Griechenland,da mein Mann hier damals seinen Militärdienst absolvieren mußte und nun sind wir hier geblieben.Ich habe jedoch nach wie vor einen festen Wohnsitz in Deutschland und würde gerne für unseren Sohn,der hier geboren wurde,Kindergeld beantragen.Welche Kriterien muß man dafür erfüllen?Habe gehört,daß auch ,wenn das Kind nicht ständig in Deutschland wohnt,man ein anrecht auf Kindergeld im Ausland haben kann.Leider konnte ich bis jetzt im Internet keinerlei Infos darüber finden und ich traue mich auch nicht so recht an die Behörden heran.Die wollen dann gleich immer tausend Sachen wissen.Vieleicht gibt es ja irgend einen Weg.Bin für jeden Tip dankbar.

Vielen Dank und Gruß

Michele
P.S. Vieleicht gibt es ja auch noch ein paar andere Deutsch-Griechische Eltern,die mal vor dem gleichen Problem standen und mir weiterhelfen koennen !!!!

Habt 1000 Dank !

Michele
Hallo Michele,

wenn Du und das Kind einen Wohnsitz in D angemeldet haben, kannst Du beim zustaendigen Amt das Kindergeld beantragen. Kinder bekommen dann deutsches Kindergeld, wenn sie sich (glaubhaft) nur voruebergehend im Ausland aufhalten.

Was das fuer Gruende sein koennen, musst Du herausfinden: vielleicht gesundheitliche? Vielleicht ist das Klima fuer Dich oder das Kind in GR besser, aber sobald ihr gesen seid, kommt ihr zurueck? Oder ihr kommt sowieso zurueck, wenn das Kind eingeschult wird? Oder ihr seid nur auf Arbeitssuche dort?


Rechtsverbindliche Details kann ich nicht sagen, aber normalerweise sollten die Behoerden Dir eher keinen Strick draus drehen, wenn Du nachfragst.

Da man nur in einem Land zur Zeit Kindergeld beziehen darf, musst Du ausserdem nachweisen, dass weder Du noch der Vater griechisches Kindergeld erhalten. Das ist fuer gewoehnlich sehr einfach. Es gibt dazu ein europaeisches Formblatt, das Du von der deutschen Kindergeldstelle erhaelst. Mit dem gehst Du zur zustaendigen griechischen Stelle und die stempeln das ab.

Du wirst begruenden muessen, weshalb Du so viele Jahre gewartet hast, das Kindergeld zu beantragen. Aber da Du sicherlich nicht gewusst hast, dass Anspruch bestehen koennte, reicht das als Begruendung.

Gruss, Carmen