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Normale Version: Katasterwesen Pilion - Abgabe einer Erklärung
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Hallo zusammen,
ich bin neu hier im Forum - und habe eine Frage.
Seit 1987 besitze ich ein Grundstück im Pilion.
Das Katasterwesen in GR soll ja schon seit Jahren
zentrlisiert werden.
Nun habe ich gehört, daß aufgrund eines neuen
Gesetzes jeder Eigentümer verplflichtet ist,
Anfang 2005 eine Erklärung abzugeben.
Weiß jemand näheres darüber ?
Mich interssiert eigentlich alles - Kosten,
Termine, Fristen, Rechtsanwälte(die das erledigen
können), Folgen verspäteter Abgabe ...

Freue mich über jede Antwort.

Sigurd
Hm, schaun mer mal, ob sie wirklich ein zentrales Katasteramt himkriegen...

Du haettst seit Kauf deines Grundstueckes jedes Jahr (!) eine Steuererklaerung abgeben muessen. In 2005 muss ausserdem nachgewiesen werden, dass die Uebertragungssteuer bezahlt worden ist.

Beauftrage mit dieser Sache keinen Rechtsanwalt, sondern einen Steuerberater vor Ort. Du hast sonst lediglich doppelte Kosten.

Du kannst ausserdem die forenuebergreifende Suchfunktion benutzen, allerdings nicht mit dem Begriff "Kataster", sondern Steuer oder so. Es ist zum Thema Steuererklaerung schond es oefteren mal was geschrieben worden.

Gruss, Carmen
Hallo,
nach meinen Informationen hat das nichts mit dem "Kataster" zu tun, da dieses ja auf "Eis" liegt.
Das mit dem Steuerberater ist so schon richtig, nur was tun wenn der kein Deutsch od. Englisch spricht, und der Klient auch nicht?
Schau mal unter www.dikigoros.org , da wird Dir geholfen.
MfG
Tscharli
Hallo,
danke für Eure Antworten.
Nach Sinn und Unsinn im Steuerrecht zu fragen ist
gemeinhin erfahrungsgemäß ja müßig.
Aber, weshalb muß ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich nicht in GR lebe, nur ein paar Wochen im Jahr mal dort bin, kein Umsatz in diesem Land generiere etc.
Ist doch eigentlich Blödsinn - oder ?
Ich werde mich dennoch kundig machen.
Vielen Dank noch mal !
Sigurd Volkmann schrieb:
>
> Aber, weshalb muß ich eine Steuererklärung abgeben, wenn ich nicht in GR lebe, nur ein paar Wochen im Jahr mal dort bin, kein Umsatz in diesem Land generiere etc.

Abteilung "iss eben so" *schulterzuck*, so ist eben das Gesetz. Wer immer irgendwas in GR besitzt, Immobilien, Mobilien (wie Mopeds, Autos) muss eine sog. "Nullerklaerung" abgeben, aus der hervorgeht, dass man kein Einkommen hat. Basta.

vermutlich wollen sie nachgewiesen haben, dass tatsaechlich kein Einkommen aus Vermietung und Verpachtung entsteht.

Aendert sich alles, wenn erstmal die Grunderwerbssteuer erfunden wird.

Sprachenprobs: grosses Ding, sehr laestig. Es gibt den Deutsch-griechischen Juristenverein, schau mal in die Linkliste. Die koennen sicherlich auch weiterhelfen.

Gruss, Carmen
Hallo Tscharlie,
kennst Du diesen Rechtsanwalt - bzw. kannst
Du ihn guten Gewissens empfehlen ? Daß er deutschsprachig ist, kommt mir schon entgegen, aber er sollte sich auch 'kümmern'.
Auf seiner HP habe ich gesehen, daß er darauf hinweist, Anfang 2005 eine entsprechende Erklärung
abzugeben.

Danke
Sigurd
Hallo Sigurd,

ja ich kenne ihn sehr gut. Mich hat er bisher nicht enttäuscht. Man muß natürlich dazusagen dass in Griechenland alles etwas länger dauert als bei uns. So auch bei ihm. Daran muß man sich einfach gewöhnen.

MfG
Tscharli
Hallo Tscharlie,
danke für Deine Antwort.
Habe vor 4 Tagen per eMail versucht mit
Herrn Agrokostas Kontakt aufzunehmen.
Leider anwortet er mir nicht.
Hast Du evtl. noch eine andere Anlaufadresse ?

Ich danke Dir
Sigurd
Hallo,
laut Anwalt müssen alle Grundstücksbesitzer ein neues Formular für diese "Grundsteuer" ausfüllen und auf ein Amt nach Athen schicken. Leider gibt es dieses Formular aber erst in ca 4 Wochen. Die Gebür die dann fällig wird sei sehr gering. Ich glaubs ja gerne.
Elisabeth Eberth schrieb:

> laut Anwalt müssen alle Grundstücksbesitzer ein neues Formular für diese "Grundsteuer" ausfüllen und auf ein Amt nach Athen schicken. Leider gibt es dieses Formular aber erst in ca 4 Wochen. Die Gebür die dann fällig wird sei sehr gering. Ich glaubs ja gerne.

Nein, keine Grundsetuer, sondern eine Gebuehr von etwas 30 Euro fuer den Eintrag in das Zentralregister.

Nachzulesen hier: http://www.ekathimerini.com/4dcgi/news/c...1803</A&gt;

Gruss, Carmen
Yassou Carmen,

bist Du dir sicher das wir von dem gleichen reden? Soweit ich gehört habe soll es sich bei der "Erklärung" um etwas mit dem Finanzamt handeln. Ich kann mich aber auch täuschen, bei dem Durcheinander das bei den Griechischen Ämtern herscht.
MfG
Tscharli
Tscharli schrieb:

> bist Du dir sicher das wir von dem gleichen reden? Soweit ich gehört habe soll es sich bei der "Erklärung" um etwas mit dem Finanzamt handeln. Ich kann mich aber auch täuschen, bei dem Durcheinander das bei den Griechischen Ämtern herscht.

Jups. Das Finanzamt ist zur Zeit gehalten, festzustellen, ob bei allen Uebertragungsvorfaellen (also Verkaeufen, Erbschaften etc) die faellige Uebertragungssteuer bezahlt wurde. Deshalb muss einjeder erklaeren, welche Immobilie er seit wann besitzt (und nachweisen, dass die Steuer bezahlt wurde).

Aus diesem Datenbestand wird dann / soll dann das elektronische Zentralregister aufgebaut (werden).

Aber sie wissen offenbar selbst noch nicht genau, wie sie das alles hinkregen sollen und bekommen deshalb zum soundsovieltem Male Geld von der EU dafuer Smile

Warten wir's ab, irgendwas passiert demnaechst, angeblich...

Gruss, Carmen
Also wenn ich das richtig verstehe gehts bei der "Erklärung" doch ums Finanzamt!?
Erklärung Finanzamt - zum Verständnis.


Sehr geehrte Frau Volkmann,
ich Danke Ihnen sehr fuer Ihr e-mail.
Ich habe es erst heute lesen koennen.
Fuer das Kataster im Pelion lauuft noch keine Frist vor.
Sie muessen jedoch laut einem neuen Gesetz im Jahr 2005 eine Grundeeigentumserklaerung abgeben. Die Frist werde ich Ihnen in einem neuen e-mail von mir angeben. Wahrscheinlich bis 15 April 2005 , d.h. wenn Sie ein Grundstueck oder ein Haus in Griechenland besitzen, muessen Sie diese Erklaerung unbedingt einreichen ( Sie muessen auch eine griechische Steuernummer haben ) . Sobald ich den genauen Termin weiss werde ich Ihnen ein neues e-mail schicken. Wenn Sie interessiert sind diese Erklaerung einzureichen koennte ich das fuer Sie gerne uebernehmen ( auch die Ausstellung einer Steuernummer)Das kannn auch mit einer Vollmacht von Ihnen beim griechischen Konsulat geschehen.
Mit freundlichen Gruessen
Sigurd schrieb:
> Erklärung Finanzamt - zum Verständnis.

Hi !

Hmmm, - ich finde es jetzt unvertändlicher als vorher Smile
Abgabe einer Steuererklärung bei Eigentum in GR ist klar. War schon immer so.
Die Abgabe einer "Grundeigentumserklärung" habe ich (im Zusammenhang mit dem Kataster) nach diesem Thread für eine lokale Angelegenheit (Pilion) gehalten.
Das Schreiben des RA deute ich aber dahin, dass es für ganz GR gilt ?!

Gruß Uli
Ja, genau. Das ist die sogen. E9 Erklaerung, die in diesem Jahr alle hier machen muessen, die Eigentum (Haus, Grundstueck, Eigentumswohnung) hier haben. Zuletzt war diese Erklaerung 1997 Pflicht.