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Normale Version: Tscharlis frage von Gestern/ haus ÜBERSCHREIBEN
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moin,und wie siehts aus,wenn Eltern (D) das Haus an ein Kind(D) Überschreiben wollen? Steuer? Notar? weis wer was?danke
chr.martin mußgiller schrieb:
> moin,und wie siehts aus,wenn Eltern (D) das Haus an ein Kind(D) Überschreiben wollen? Steuer? Notar?

Ja, der Ablauf ist derselbe - hab's zwar noch nicht selbst erlebt, aber in der Theorie mal so gelernt.

Carmen
Carmen schrieb:
> chr.martin mußgiller schrieb:
> > moin,und wie siehts aus,wenn Eltern (D) das Haus an ein Kind(D) Überschreiben wollen? Steuer? Notar?
>
> Ja, der Ablauf ist derselbe - hab's zwar noch nicht selbst erlebt, aber in der Theorie mal so gelernt.
>
> Carmen

Hi !

Jau, - ist gleich. Klar es wird kein Kaufpreis gezahlt aber sonst gibt´s keine Unterschiede.

Gruß Uli
sorry,ist die rechnung kein kaufpreis=keine Grundsteuer richtig oder ne milkmaidscalculation?
chr.martin mußgiller schrieb:
> sorry,ist die rechnung kein kaufpreis=keine Grundsteuer richtig oder ne milkmaidscalculation?

Das Letztere Smile
Wie schon erwähnt legt das Finanzamt einen Wert fest - auf den ist die Steuer zu entrichten. Egal ob der Kaufpreis fliesst oder nicht.

Gruß Uli
Die Grundsteuer wird gerade erst erfunden, was beim Kauf / Ueberschreibung / Erbschaft anfaellt und sofort zu zahlen ist, ist die *Uebertragungssteuer*.

Ob im Vertrag nun 1 Euro angegeben wird oder gar keiner, die Steuer wird immer mindestens auf den "objective value / αντικειμενικη αξια" festgelegt. Dafuer gibt es fertige Listen, wie hoch die jeweils sind. Und sie werden weiterhin ansteigen - ich habe Faelle erlebt, wo der objective value deutlich hoeher als der tatsaechliche Marktwert des Hauses war. *)

Diese (aus meiner Sicht) von der Eforia erfundenen Werte tragen dazu bei, dass die Marktpreise sich nicht wirklich nach unten bewegen. Die zwei verschiedenen Kaufvertraege, die Ihr schon angesprochen hattet, spiegeln dies auch wieder: im einen, offiziellen steht der objective value (oder was drumherum) und im heimlichen dann der wirkliche Kaufpreis. Man kann schlichtweg nichts unter dem objective value ver-kaufen, sagt die Eforia.

Gruss, Carmen

PS Ich musste, um eine AFM (Steuernummer) zu erhalten, meine Aufenthaltserlaubnis vorzeigen und ein Freund von mir ebenfalls. Aus Euren Reaktionen sehe ich aber, dass Ihr das nicht musstet und man eine AFM auch ohne Aufenthaltserlaubnis erhaelt???

PPS *) Im konkreten Fall handelte es sich um eine schlampig gebaute, uralte Bruchbude, direkt neben einem Strommast und einer Muellkippe. Sowas ist nicht nur unverkaeuflich, sondern ganz anders zu bewerten, als ein neuer Topbau in 3 km Entfernung der Aergernisse. Sieht die Eforia aber anders...
Hallo Caremen,
man braucht definitiv keine Aufenthaltsgenehmigung um eine Steuernummer zu bekommen. Nicht mal eine Überprüfung der Griechischen Adresse wird gemacht.
MfG
Tscharli
hallo zusammen ,da bin ich aber mal gespannt ,was mich bei der eforia so erwartet.Es handelt sich in der Tat eher um eine "Bude" als um eine Villa.
Tscharli schrieb:
> Hallo Caremen,
> man braucht definitiv keine Aufenthaltsgenehmigung um eine Steuernummer zu bekommen. Nicht mal eine Überprüfung der Griechischen Adresse wird gemacht.
> MfG
> Tscharli

Hi !

Hmmm, aber eine Aufenthaltsgenehmigung wird zum Kauf der Immobilie gebraucht ... oder hat sich da was geändert ???

Gruß Uli
Ja.
bzw. vor knapp 2 Jahren war das so.
das wird ja immer spannender,ne Aufenthaltsgenehmigung brauch ich doch erst ab dem vierten monat,als germanos?oder
Schon. Aber in Deinem Haus haeltst Du Dich doch laenger auf, oder?
Wie auch immer:
Scheinbar brauchst Du eine Aufenthaltsgenehmigung, wenn Du laenger als 3 Monate bleibst *oder* ein Haus kaufst Wink
Wenn sich das nciht geaendert hat oder regionalen Unterschieden bzw. Launen unterliegt.
chr.martin mußgiller schrieb:
> das wird ja immer spannender,ne Aufenthaltsgenehmigung brauch ich doch erst ab dem vierten monat,als germanos?oder

Die Aufenthaltserlaubnis brauchst Du sofort ab dem Moment, wo dein Aufenthalt nicht rein touristischer Natur ist. Jemand, der sich ein Auto kauft oder ein Haus, der arbeitet etc. verhaelt sich ganz eindeutig nicht wie ein Tourist, sondern wie ein Inlaender.

Deshalb muss er diesen Status auch erlangen und deshalb braucht er eine Aufenthaltserlaubnis.

Als Europaeer aber nur noch bis 2006, dann herrscht tatsaechlich "Freizuegigkeit" innerhalb des offenen europaeischen Marktraumes.

Gruss, Carmen
hallo carmen,den katalawa imae ap chorio!Du meinst also,ich brauch ne adia paramonis?
und ohne job in GR nix adia!?ok 2006 is auch noch ein jahr . manjana/avrio
chr.martin mußgiller schrieb:
> hallo carmen,den katalawa imae ap chorio!Du meinst also,ich brauch ne adia paramonis?
> und ohne job in GR nix adia!?ok 2006 is auch noch ein jahr . manjana/avrio

tjaaaaa.... ti na pw Smile
Hallo,
ich hab schon zwei Immobilien in Griechenland gekauft, 1992 und 1999. Ich hab NIE eine Auftenhaltsgenehmigung gebraucht!!!
MfG
Tscharli
Tscharli schrieb:
>
> ich hab schon zwei Immobilien in Griechenland gekauft, 1992 und 1999. Ich hab NIE eine Auftenhaltsgenehmigung gebraucht!!!


Smile

So ist es halt...mancher Beamte will sie unbedingt sehen und mancher eben nicht. Manche wollen auch unbedngt eine Arbeitserlaubnis sehen und wissen nicht, dass ein EU-Buerger seit 1.1.03 keine mehr braucht...und nun steht der arme Europaeer da und soll einen Zettel besorgen, den es seit 2 Jahren nicht mehr gibt...und andersherum konnte ich vor Euro-Einfuehrung in Spanien keine Drachmen tauschen, weil angeblich nicht frei kovertiertbar. Als ich darauf hinwies, dass Griechenland sehr wohl in der EU ist, sagte mir der Filialdirektor, dass auch Albanien in Europa sei und man trotzdem kein albanisches Geld tauschen koenne, LOL.

Freu Dich, Tscharli, wenn Deine Beamten es einfacher machen, in Athen kriegst Du nicht mal einen Telefonanschluss ohne ausreichend Zettel Smile

Wird sich alles glaetten, siga siga. Am besten bei Hauskaeufen etc. direkt nachfragen (beim Notar oder Rechtsanwalt), was am Ort so ueblicherweise benoetigt wird.

Als ich mich bei der griech. Handelskammer eintragen wollte (musste), wollte der zustaendige Beamte eine Uebersetzung meines Reisepasses - und zwar vom Aussenministerium. Alles nur,w eil er keine lateinischen Buchstaben lesen kann. Erst der Gang zum Chef erbrachte, dass das totaler Bloedsinn und eine freie Erfindung des Beamten war. Also durfte ich den Reisepass selbst uebersetzen...

So ist's halt...wer unsicher ist, verlangt eben alles moegliche, vielleicht um Zeit zu schinden, vielleicht um sich abzusichern, vielleicht weil was weiss ich Wink

Gruss, Carmen
ach das ist doch das schöne an ellenistan (hihi)
und bis ich auswandere,kanns noch die ein oder andere dekade dauern.in unserer (schönen)nordöstlichen ecke des peloponnes ist trotz der nähe zu athen ne ganzemenge noch old school.
gruß christoph